6. Dezember 2022

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Wichtige Änderungen für ausländische Inverkehrbringer von Verpackungen 

Auf ausländische Inverkehrbringer von Verpackungen in Österreich kommen ab dem 1. Januar 2023 wichtige Änderungen zu. Fernabsatzhändler ohne Sitz in Österreich müssen dann zusätzlich zur Systembeteiligungspflicht einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich benennen und dies samt notarieller Beglaubigung der Vollmacht bis spätestens zum 31. Dezember beim österreichischen Ministerium einreichen. Andernfalls droht den Unternehmen ein Vertriebsverbot.

Selbiges gilt für ausländische Hersteller bzw. Inverkehrbringer, die an andere als private Letztverbraucher nach Österreich liefern und die Entpflichtung ihrer Verpackungen für ihre österreichischen Wiederverkäufer übernehmen.

ERP Österreich, ein Unternehmen der Landbell Group, unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Verpackungsverordnung in Österreich. Mit dem EASyShop bieten wir eine einfache und komfortable Komplettlösung für die Entpflichtung von Haushalts- und gewerblichen Verpackungen in Österreich und Deutschland. Stellen Sie sicher, dass Sie auch im Jahr 2023 rechtssicher in Österreich unterwegs sind!