6. Juni 2023

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Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zur geplanten EU-Verpackungsrichtlinie (PPWR) beschlossen. In dem Papier adressiert der Bundesrat einige Punkte, die auch das Unternehmen European Recycling Platform (ERP) in seinem Positionspapier vorgeschlagen hatte.

Zum Beispiel fordert der Bundesrat, dass für alle notwendigen delegierten Rechtsakte sowie Durchführungsvorschriften entweder ein verbindliches Datum oder eine ausreichende Umsetzungsfrist festgelegt wird, um den Wirtschaftsbeteiligten ausreichend Zeit für eine Umsetzung zu geben.

Auch bekannte sich der Bundesrat zur Technologieoffenheit beim Einsatz von Recyclingverfahren. Demnach sollen mechanische, chemische sowie mögliche neue innovative Verfahren zum Einsatz kommen, wenn diese ökologisch, ökonomisch und technisch vorteilhaft sind. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, dass stabile rechtliche, wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Investitionen in innovative Recyclingtechnologien anzukurbeln.

Um die Recyclingfähigkeit von Verpackungsprodukten zu steigern, sollen über die EPR-Lizenzentgelte zudem finanzielle Anreize für besonders recyclingfähigen Verpackungen genutzt werden, um die Ziele der Verordnung zu erreichen.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die in seiner Stellungnahme genannten Punkte bei den Verhandlungen zur Verpackungsverordnung im Rahmen des Europäischen Rates zu berücksichtigen. Rechtliche Bindung haben die Vorschläge jedoch nicht.