Verkaufsverpackungen

Was fällt alles unter Verkaufsverpackungen?

Die Verkaufsverpackung dient dem Schutz der Waren und deren sicherer Übergabe an den Endverbraucher.

Verkaufsverpackungen bestehen aus unterschiedlichen Materialien, wie Glas, Papier, Pappe, Karton, Kunststoffen, Metallen, Tetra-Pak oder Verbundmaterialien. Um für eine umweltverträgliche Entsorgung der Verpackungen zu sorgen, werden diese entsprechend sortiert und verwertet.

Das Landbell Online-Siegel- exklusiv für Ihre Verpackungslizenzierung

Zeigen Sie, dass Sie Ihrer Produzentenverantwortung nachkommen und das Recyclingsystem durch Ihre Beteiligung unterstützen! Mit LANDBELL haben Sie sich für einen etablierten und zuverlässigen Partner rund um das Thema Verpackungslizenzierung entschieden.

Damit Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner einfach und verständlich über Ihre Teilnahme an einem dualen System informieren, haben wir das LANDBELL Online-Siegel entwickelt, das wir Ihnen gerne in Deutsch, Englisch und Italienisch zur Verfügung stellen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

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Worin bestehen Ihre Pflichten?

Hersteller und Vertreiber von Waren sind laut Kreislaufwirtschaftsgesetz und Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, ihre in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen regelmäßig abzuholen, zu sortieren und diese wieder umweltverträglich dem Kreislauf zuzuführen. In der Praxis sind damit eine ganze Reihe von Aufgaben verbunden, deren Management im Alleingang schwer zu bewältigen ist.

Das Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Für Hersteller und Vertreiber haben die neuen Regelungen einige wichtige Veränderungen mit sich gebracht. Welche das genau sind, haben wir für Sie zusammengefasst.

Update: Der Gesetzgeber hat am 28.05.2021 „den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ beschlossen. Damit wird das VerpackG an aktuelle EU-Richtlinien angepasst und der Vollzug des VerpackG verbessert. Das Gesetz ist am 03. Juli 2021 in Kraft getreten.

Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Detaillierte Informationen finden Sie auf www.verpackungsgesetz-info.de.

Welche Lösungen bietet Landbell?

  • Wir kümmern uns um Ihre flächendeckenden Rücknahme- und Verwertungspflichten gemäß Verpackungsgesetz.
  • Wir bestätigen Ihnen jährlich die Beteiligungen Ihrer Verkaufsverpackungen an unserem Dualen System nach Menge und Materialfraktion.
  • Wir prüfen Ihre Vollständigkeitserklärung.
  • Wir übernehmen die Verrechnung der Pfand-Entgelte oder unterstützen Ihr Unternehmen dabei.
  • Wir bieten Ihnen einen einfachen und transparenten Abrechnungsservice.
Hier ein unverbindliches Angebot einfordern

Verpackungsregister LUCID

Hier gelangen Sie zum Verpackungsregister LUCID, wo Sie sich registrieren müssen, wenn Sie Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Verpackungen sind.

Hier geht es zum Verpackungsregister

Ihr Ansprechpartner

Sie wollen mehr zu unseren Leistungen erfahren oder haben weitere Fragen? Dann wenden Sie sich hierzu gerne an:

Markus Pache

Experte Verkaufsverpackungen,
Director Sales DACH

 

(0 61 31) 23 56 52 – 0

Landbell GmbH

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Rheinstraße 4L
D-55116 Mainz

Telefon: (0 61 31) 23 56 52-0
Telefax: (0 61 31) 23 56 52-10
E-Mail: info(at)landbell.de

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