5. Oktober 2022

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Landbell Group beteiligt sich an Konsultation zur Abfallrahmenrichtlinie

Das zur Landbell Group gehörende Unternehmen European Recycling Platform (ERP) hat sich an der Ende August zu Ende gegangenen öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie beteiligt.

Die Einbindung von Unternehmen, Verbänden und anderen Interessierten erfolgte anhand eines umfangreichen Online-Fragebogens. Sämtliche Eingebungen, auch die von ERP, können hier abgerufen werden. ERP übersendete zudem ihr Positionspapier aus dem Februar, in dem sie auf wichtige Aspekte aufmerksam macht, die im Rahmen der Revision angegangen werden sollten, etwa mit Bezug auf die ökologische Staffelung von Lizenzentgelten (modulated fees).

Die Europäische Kommission verfolgt mit der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie u.a. das Ziel, die Wiederverwendung von Produkten zu stärken und die getrennte Sammlung von Abfällen zu verbessern. Der Legislativvorschlag wird für das zweite Quartal 2023 erwartet.

 

Abstimmung über Abfallverbringungsverordnung verschoben

Die Verhandlungen im Europäischen Parlament zur Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung dauern länger als geplant. Die eigentlich für September terminierte Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) wurde verschoben. Ein Nachfolgetermin steht noch nicht fest. Für die finale Abstimmung im Plenum des Parlaments wird aber der 12. Dezember anvisiert. Im Anschluss beginnen die Trilogverhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.

Die Überarbeitung der Verordnung soll nach dem Willen der Kommission dazu beitragen, den Transport von Abfällen zum Recycling und zur Wiederverwendung innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern und damit den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen.

 

Neue Anforderungen für Kunststoffrezyklate mit Lebensmittelkontakt

Die Europäische Kommission hat im September neue Anforderungen zur Verwendung von Kunststoffrezyklaten in Lebensmittelverpackungen erlassen. Die sogenannte Verordnung über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen soll bisherige Regelungslücken schließen und Hürden für die Verwendung von Kunststoffrezyklaten überwinden.

Eine dieser Hürden ist, dass Kunststoffrezyklate größtenteils aus Haushaltsabfällen stammen und kontaminiert sein können. Bei der Verwendung in Lebensmittelverpackungen kann diese Kontaminierung auf die Lebensmittel übergehen und eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen.

Um dies zu verhindern, macht die neue Verordnung Vorgaben für die Produktion solcher Materialien. So dürfen etwa nur solche Kunststoffrezyklate in Verkehr gebracht werden, die unter Einsatz bestimmter Recyclingtechnologien hergestellt wurden. Zudem soll die Entwicklung sogenannter neuartiger Recyclingtechnologien gefördert werden, um das Recycling solcher Kunststoffe zu ermöglichen, die aktuell noch nicht sicher zu Lebensmittelkontaktmaterialien recycelt werden können.

Die neue Verordnung wird voraussichtlich im Oktober in Kraft treten (der genaue Termin hängt von der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ab) und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.