10. Mai 2023

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ERP schlägt Änderungen an WEEE-Richtlinie zu PV-Modulen vor

Das zur Landbell Group gehörende Unternehmen European Recycling Platform (ERP) hat sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zu ihrem Vorschlag zur Änderung der Waste Electrical and Electronic Equipment Directive (WEEE) beteiligt. Dabei geht es um die Frage, ab wann und von wem die Rücknahme von Photovoltaik-(PV)-Modulen finanziert werden muss. Auslöser für die Überarbeitung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (siehe Artikel aus der März-Ausgabe von COMPASS).

In ihrer Stellungnahme geht ERP insbesondere auf die Aspekte Sammlung und Finanzierung ein. Bezüglich der Sammlung schlägt ERP vor für PV-Module eine eigene Kategorie einzuführen und diese strikt von der bisherigen Kategorie „Großgeräte“ zu trennen. Beide Gerätetypen weisen grundsätzlich unterschiedliche Eigenschaften und Lebensdauern auf.

Jeder Sektor sollte in der Lage sein, die Sammelziele mit seinen eigenen Produkten zu erreichen, anstatt gezwungen zu sein, sie durch das Sammeln anderer Produkte zu erreichen, wodurch das Erreichen des Sammelziels in einem anderen Produktsektor gefährdet wird.

Außerdem spricht sich ERP für eine Anpassung des aktuellen Sammelziels von 65% aus, da es in Anbetracht der hohen Lebenszeit von PV-Modulen unrealistisch ist. Berechnungsgrundlage für das Ziel sollte daher das Volumen der tatsächlich zur Sammlung verfügbaren Alt-Module sein („available for collection“) und nicht das Volumen der auf den Markt gebrachten Neu-Module.

Darüber hinaus müssen aufgrund der langen Lebensdauer der Module und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den Herstellern und den Organisationen der Herstellerverantwortung besondere Maßnahmen ergriffen werden, um ausreichende und sichere Mittel für künftige Abfallverpflichtungen zu gewährleisten.

Im nächsten Schritt beschäftigen sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten mit den Vorschlägen der Kommission.

 

Kommission will gegen Greenwashing vorgehen

Am 22. März hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie gegen Greenwashing und irreführende Umweltaussagen vorgestellt. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen zugunsten umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen treffen können. Auch sollen Unternehmen, welche sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil durch Greenwashing verschaffen wollen, eingeschränkt werden.

In Zukunft müssen Händler eine ausführliche Bewertung von Umweltaussagen durchführen, um zu gewährleisten, dass diese wissenschaftlich fundiert sind und der Wahrheit entsprechen. Insbesondere wenn sich diese Umweltaussagen auf vergleichbare Produkte andere Händler beziehen, muss sichergestellt sein, dass die Bewertung auf einer gleichwertigen Methodik basiert.

Auch sollen Umweltlabel transparenter und einheitlicher gestaltet werden, so dass diese dem Endverbraucher aufschlussreiche Informationen zu den Umweltstandards des Produkts oder der Dienstleistung vermitteln. Um dies zu gewährleisten, sollen Labels in Zukunft durch nationale Behörden geprüft und validiert werden.

Mit dem Vorschlag zur „Green Claims“-Richtlinie startete eine achtwöchige Feedback-Periode, an der sich Stakeholder beteiligen können. Anschließend müssen noch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten zustimmen.

 

Neue Nachhaltigkeitsberichterstattungsverpflichtungen ab 2024

Zu Jahresbeginn ist die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in Kraft getreten. Durch die Richtlinie wurden die Regeln für soziale und ökologische Berichterstattung von Unternehmen modernisiert und verschärft. Dies soll zu gesteigerter Transparenz und entsprechend zielgerichteteren Investments in Unternehmen mit hohen Umwelt- und Sozialstandards führen.

Ab 2024 müssen Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten und -informationen erfassen und aufbereiten, welche im Folgejahr veröffentlicht werden. Allerdings gelten diese neuen Regelungen vorerst nur für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von mehr als 500.

Die Berichterstattungspflichten werden bis 2029 auf weitere Unternehmen ausgeweitet, so dass bis zum Ende der Dekade Unternehmen in fast jeder Größenordnung (Mikrounternehmen sind ausgenommen) von den neuen Regeln betroffen sind.