21. Juni 2022

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ERP teilt Positionspapier zu PPWD mit der Europäischen Kommission

Europäisches Parlament geht in die Sommerpause

Genau wie in vielen Parlamenten der Mitgliedstaaten beginnt dieser Tage auch im Europäischen Parlament die Sommerpause. Laufende Gesetzgebungsverfahren, etwa zur Batterieverordnung oder zur Abfallverbringungsverordnung, über die wir in den vergangenen Ausgaben von COMPASS regelmäßig berichtet haben, werden in diesem Zeitraum nicht weiter vorangetrieben. Mitte September kehrt das Parlament dann aus der Sommerpause zurück – und mit ihm unsere regulatorischen Updates.

Auch in der Europäischen Kommission wird es in den kommenden Wochen ruhiger werden – wenngleich es hier keine offizielle Sommerpause gibt. Die Vorbereitungen zu anstehenden Gesetzesinitiativen wie der Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie (PPWD) gehen deshalb weiter. Zur Unterstützung dieses Prozesses hat das zur Landbell Group gehörende Unternehmen European Recycling Platform ein Positionspapier veröffentlicht, das der Europäischen Kommission vorgelegt wurde. Das Papier konzentriert sich auf die Kriterien und Prozesse für die ökologische Gestaltung der EPR-Entgelte für Verpackungen sowie die notwendige Abstimmung dieser auf die kommenden Verpackungsanforderungen, die in der PPWD festgelegt sind. Diese obligatorischen Designanforderungen werden derzeit neu gefasst und bilden dann eine neue Grundlage für die Kriterien der Modulation der EPR-Entgelte.

 

Ökodesign-Anforderungen bald für alle Produkte erforderlich?

Die Europäische Kommission arbeitet daran, die Anforderungen auf die meisten Produkte auszuweiten

Die Ökodesign-Anforderungen, mit denen ein Mindeststandard für das Design bestimmter Produkte festgelegt werden, könnten schon bald für nahezu alle physischen Waren gelten, die in der Europäischen Union auf den Markt gebrachten werden. So steht es in dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine „Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“, den diese Ende März vorgelegt hat (siehe April-Ausgabe von COMPASS). Ausgeschlossen werden sollen lediglich vereinzelte Produktgruppen wie Lebens- oder Arzneimittel.

Die neue Verordnung soll Vorgaben für folgende Designaspekte machen, die von der Kommission in delegierten Rechtsakten zu konkretisieren sind:

  • Haltbarkeit und Zuverlässigkeit von Produkten,
  • Wiederverwendbarkeit von Produkten,
  • Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, Wartung und Überholung von Produkten,
  • das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe in Produkten,
  • Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten,
  • Rezyklatanteil in Produkten,
  • Wiederaufarbeitung und Recycling von Produkten,
  • Verringerung des CO2-Fußabdrucks und des Umweltfußabdrucks,
  • Menge der durch das Produkt voraussichtlich entstehenden Abfallstoffe.

Zudem soll ein digitaler Produktpass eingeführt werden, der Umweltkriterien für die öffentliche Beschaffung vorsieht und verhindern soll, dass unverkaufte Verbraucherprodukte vernichtet werden.

 

Die Textilstrategie der EU: ein mutiger Schritt

Europäische Kommission plant harmonisierte EPR-Vorschriften für Textilien

Die Europäische Kommission will einen einheitlichen Rechtsrahmen für die geplante Einführung der erweiterten Herstellverantwortung (EPR) im Textilbereich schaffen. Das sagte ein Vertreter der Generaldirektion Umwelt bei einer Debatte im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über die von der Kommission im März vorgelegte Textilstrategie.

Die Einführung der EPR-Vorschriften soll im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie (siehe Artikel weiter unten) umgesetzt werden. Dabei sei auch geplant, nach ökologischen Kriterien gestaffelte Lizenzentgelte („modulated fees“) einzuführen, um Hersteller und Marken dazu anzureizen, das Design ihrer Textilien möglichst nach zirkulären Kriterien auszurichten.

Das übergeordnete Ziel sei es sicherzustellen, dass Textilien länger halten und sich besser recyceln, wiederverwenden und reparieren lassen. Das wiederum soll den Ressourcenverbrauch verringern und die Rückgewinnung wertvoller Materialien verbessern. Neben der Einführung der EPR sind auch strengere Design- und Informationsanforderungen geplant.

 

Wie würden Sie die Abfallwirtschaft verbessern?

Beteiligen Sie sich an der laufenden öffentlichen Konsultation zur Abfallrahmenrichtlinie

Die Europäische Kommission arbeitet an einer Novelle der Abfallrahmenrichtlinie, mit der u.a. die Wiederverwendung von Produkten gestärkt und die getrennte Sammlung von Abfällen verbessert werden soll (siehe März-Ausgabe von COMPASS). Um dabei die Erfahrung und Expertise von Unternehmen, Verbänden und anderen Akteure einbeziehen zu können, hat die Kommission Ende Mai ein Konsultationsverfahren eröffnet.

Interessierte können ihre Meinung durch das Ausfüllen eines umfangreichen Online-Fragebogens kundtun. Die Konsultation läuft noch bis zum 16. August.

Das zur Landbell Group gehörende Unternehmen European Recycling Platform hatte bereits im Februar ein Positionspapier zur Abfallrahmenrichtlinie an die Kommission geschickt und wird sich auch an dem laufenden Konsultationsverfahren beteiligen.