7. Februar 2023

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Einigung zur EU-Batterieverordnung

Die neue Batterieverordnung ist in trockenen Tüchern. Ende letzten Jahres verständigten sich Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission auf einen politischen Kompromiss. Rat und Parlament müssen der Vorlage noch formal zustimmen. Die entsprechende Abstimmung im Parlament ist für den 7. März geplant.

Die Verordnung ersetzt die seit 2006 geltende Batterierichtlinie und zielt darauf ab, den veränderten Entwicklungen auf dem Batteriemarkt und den gestiegenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden.

Anders als die alte Richtlinie ist die neue Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig und bedarf keiner vorherigen nationalen Umsetzung –  mit einer Ausnahme: Die Anforderungen an das Ende der Lebensdauer, einschließlich der EPR und der kontinuierlichen Festlegung von Mindestanforderungen an die Mitgliedstaaten, müssen in nationales Recht umgesetzt werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • neue Batteriekategorien: Gerätebatterien, Starterbatterien, Traktionsbatterien, Industriebatterien und Batterien für sogenannte leichte Verkehrsmittel;
  • neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Starterbatterien, Traktionsbatterien und Industriebatterien inklusive einer Erklärung zum CO2-Fußabdruck, einer Kategorisierung in CO2-Leistungsklassen sowie CO2-Obergrenzen;
  • sogenannte Batteriepässe für Starter-, Industrie-, und Traktionsbatterien, Auskunft u.a. zum CO2-Fußabdruck, zu Leistungs- und Haltbarkeitsparametern sowie zur Zusammensetzung der Batterie geben;
  • Vorgaben zum Mindestrecyclatanteil von Batterien;
  • höhere Sammelquoten für Geräte-Altbatterien (45 % ab dem 31. Dezember 2023, 63 % ab 31. Dezember 2027, 73 % ab 31. Dezember 2030).

Die Verordnung tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Official Journal der Europäischen Union in Kraft. Dies wird voraussichtlich im Laufe des Aprils der Fall sein. Einige Aspekte der Verordnung, etwa die Vorschriften zum Management von Altbatterien, sind allerdings erst 24 Monate später anzuwenden.

 

Neues EU-Label zur Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets

Die Europäische Kommission hat ein neues EU-Label zur Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets beschlossen. Dieses enthält einen Reparierbarkeitsindex, welcher auf einer Skala von A-E angibt, wie gut die Geräte reparierbar sind. Die Einführung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Die Bewertung bezieht Kriterien wie die Anzahl der zur Demontage notwendigen Schritte, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder den Zeitraum, in dem die Geräte mit Softwareupdates versorgt werden, mit ein.

Das Energielabel soll einerseits Kunden bei der Kaufentscheidung unterstützen und andererseits Hersteller dazu bewegen, ihre Produkte innovativ und nachhaltig zu designen. Außerdem sollen Anreize für Kunden geschaffen werden, Altgeräte reparieren zu lassen, anstatt sie zu entsorgen.

 

Updates zur EPR-Reform in Großbritannien

Das britische Umweltministerium (Department for Environment, Food, and Rural Affairs, Defra) hat ein Business Readiness Forum ins Leben gerufen, um die Industrie über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und Projekte auf dem neuesten Stand zu halten. Zugleich erschien ein sogenannter Obligation Checker, der Unternehmen über ihre Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) aufklärt.

Die Initiative ist soll die Industrie über die aktuellen EPR-Reformen zu informieren. Das Forum sieht auch eine aktive Mitarbeit der Industrie vor, welche sich mit Fragen und Diskussionsbeiträgen einbringen soll. Das erste Forum fand am 10. Januar virtuell statt und soll in einem Zwei-Wochen-Rhythmus fortgesetzt werden.

ERP UK, ein Unternehmen der Landbell Group, nimmt an dem Forum teil.

 

Europäisches Parlament bezieht Position zur Abfallverbringungsverordnung

Am 17. Januar hat das Europäische Parlament über seine Verhandlungsposition für die anstehenden Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung abgestimmt. Die vom Umweltausschuss erarbeitete Vorlage erhielt eine große Mehrheit: 594 Abgeordnete stimmten dafür, 5 dagegen und 42 enthielten sich.

Hintergrund der Überarbeitung ist die stetig wachsende Menge an Abfall, welcher in Nicht-EU-Staaten verbracht wird. Die neue Verordnung zielt deshalb darauf ab, zum einen die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln und Abfälle in Ressourcen umzuwandeln, zum anderen Umwelt und Wettbewerb zu schützen.

So soll es grundsätzlich verboten sein, Abfall zum Zwecke der reinen Entsorgung an andere EU-Länder zu verschiffen. Ausnahmen sind nur in gut begründeten Einzelfällen zugelassen. Zudem werden neue Regeln für nicht-schädliche Abfälle und deren Verbringung in nicht-OECD Länder eingeführt. Demnach sollen diese lediglich in Länder geliefert werden dürfen, welche in der Lage und willens sind, diese Abfälle zurückzugewinnen. Die Kommission ist beauftragt, eine jährlich zu aktualisierende Liste mit entsprechenden Ländern zu erstellen.

In einigen Punkten geht die Position des Parlaments über den Vorschlag der Kommission hinaus. So fordert das Parlament ein komplettes Verbot von Plastikmüllexporten in Nicht-OECD Länder sowie eine „Phase-Out“-Periode von vier Jahren für entsprechende Exporte in OECD-Länder.

Der Europäische Rat hat sich noch nicht auf eine Verhandlungsposition geeinigt. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Trilogverhandlungen im zweiten Quartal dieses Jahres starten werden.