6. Dezember 2022

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Vorschlag für neue EU-Verpackungsverordnung veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat Ende November ihren Vorschlag für die geplante Überarbeitung des Rechtsrahmens für Verpackungen und Verpackungsabfälle veröffentlicht. Wie erwartet soll der Charakter des entsprechenden Rechtsaktes von einer Richtlinie in eine Verordnung geändert werden – er hätte damit unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten.

Die drei wichtigsten Ziele der neuen Verordnung sind:

  • Abfallvermeidung: Die Menge an Verpackungsmüll soll bis zum Jahr 2040 pro Mitgliedstaat und Kopf um 40% verringert werden (im Vergleich zu 2018), u.a. durch die Vermeidung unnötiger Verpackungen (durch Verbote z.B. von Einwegverpackungen für Obst und Gemüse) und verstärkte Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen (durch entsprechende Quoten für Unternehmen);
  • Verbesserung des Recyclings: Bis zum Jahr 2030 sollen sämtliche Verpackungen auf wirtschaftlich tragfähige Art und Weise recycelbar sein, u.a. durch entsprechende Designkriterien; und
  • Verstärkte Nutzung von Sekundärrohstoffen: Der Bedarf an Primärrohstoffen soll deutlich verringert und der Markt für Sekundärrohstoffe gestärkt werden, u.a. durch Vorgaben zur Verwendung von Rezyklaten.

Im Anschluss werden sich nun das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union mit den Vorschlägen der Kommission beschäftigen.

 

Europäische Kommission erwägt EPR für Mikroverunreinigungen

Die Europäische Kommission hat eine neue Studie veröffentlicht, in der die Machbarkeit eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für bestimmte Produkte, die für die Einleitung von Mikroverunreinigungen in Abwässer verantwortlich sind, bewertet wird. Die Studie wurde vom Bio Innovation Service durchgeführt.

Da pharmazeutische und kosmetische Produkte 73% der Eintragsfracht in Kläranlagen ausmachen, stellen sie den Fokus der Studie dar. Ferner wird in der Studie vorgeschlagen, dass die genannten Sektoren aufgrund ihres großen Beitrags zu den Gesamtkosten der Behandlung beitragen sollten. In einem möglichen zweiten Schritt könnten dann auch die Hersteller von Lebensmitteln und Kunststoffzusatzstoffen zur Teilnahme aufgefordert werden.

Die Frage, ob EPR für Mikroverunreinigungen machbar ist, wird in der Studie bejaht. Unternehmen sollten einen finanziellen Beitrag in Abhängigkeit von der Art des Stoffes, den sie auf den Markt bringen, und auf Grundlage einer im Bericht definierten Liste von Kriterien leisten. Die Studie schlägt vor, dass anorganische Stoffe, unschädliche Stoffe und biologisch schnell abbaubare Stoffe von der Zahlungsverpflichtung ausgenommen werden sollten.

Die Studie gibt außerdem Antworten auf die Frage, ob EPR erhebliche Auswirkungen auf die Verbrauchernachfrage oder das Angebot haben würde. Während die Gesamtkosten für die Europäische Union auf 1,2 Milliarden Euro oder 2,7 Euro pro Person und Jahr geschätzt werden, erkennt die Studie keine signifikanten Auswirkungen auf das Verbraucherverhalten oder das Angebot.

Dem Bericht zufolge sollen Herstellerverantwortungsorganisationen (PRO) die finanziellen Beiträge einsammeln, die Meldung der Produktmengen kontrollieren, die Erreichung der EPR-Ziele überwachen und den Behörden, Stakeholdern und der Öffentlichkeit Bericht erstatten. Die Hersteller wiederum sollen für die Verschmutzung des Abwassers zahlen, aber auch zur Verringerung der Belastung mit Mikroverunreinigungen angereizt werden.

Schließlich gibt der Bericht Antworten auf die Kosten der Behandlung, die linear zur behandelten Wassermenge und nicht zur Menge der Mikroverunreinigungen im Wasser sind. Er schlägt daher eine Kostenbestimmung auf Grundlage des Umsatzes oder einen gemischten Ansatz vor, der Umsatz, Menge und Gefährlichkeit der Schadstoffe einbezieht.

Ob und wann die Empfehlungen der Studie in konkrete Rechtsvorschriften umgesetzt werden, ist noch nicht klar.

 

Arbeitsprogramm 2023 vorgestellt

Die Europäische Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr vorgestellt, welches einige für die Kreislaufwirtschaft relevante Themen beinhaltet.

Die Kommission nennt zwei Sektoren, bei denen Reformen dringend notwendig seien:

Zum einen soll das Wegwerfen von Lebensmitteln verringert werden. Aktuell landen 20% der Lebensmittel im Abfall – ein Wert, der aus Sicht der Kommission viel zu hoch ist. Die Kommission will deswegen an der Festlegung konkreter Ziele zur Verringerung von Lebensmittelabfällen arbeiten.

Der zweite Sektor ist die Textilindustrie. Jährlich werden pro Einwohner 11 Kilogramm Textilien weggeworfen. Um das Recycling bzw. die Weiterverwertung dieser Textilien zu verbessern, will die Kommission insbesondere Hersteller in die Verantwortung ziehen.

Zudem soll im kommenden Jahr der Critical Raw Material Acts verabschiedet werden, mit dem die Versorgung der Europäischen Union mit kritischen Rohstoffen gestärkt werden und der auch die Themen Wiederverwendung und Recycling in den Blick nehmen soll.

 

Update zu Verpackungsreformen in Großbritannien

Nach der von März bis Mai gelaufenen öffentlichen Konsultation hat das britische Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Defra) eine Zusammenfassung der Antworten auf die Reform der Verpackungsabfall-Recycling-Note (PRN) und der Verpackungsabfall-Export-Recycling-Note (PERN) veröffentlicht. Nach dem neuen vorgeschlagenen Ansatz müssen die Hersteller ihren Verpflichtungen zum Recycling von Verpackungen nachkommen, indem sie PRNs/PERNs erwerben, um die Kosten für das Recycling dieser Abfälle zu decken.

Die Reform wird parallel zu der für 2024 geplanten umfassenden Reform der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen durchgeführt und soll Probleme wie die Volatilität der PRN/PERN-Preise, den Mangel an Transparenz und das Missbrauchspotenzial im Zusammenhang mit PRNs und PERNs adressieren.

Insgesamt gingen im Rahmen der Konsultation 129 Antworten bei Defra ein, die grundsätzlich mit den Vorschlägen einverstanden sind. Einige Antworten sind gemischt und sprechen von verpassten Gelegenheiten, während andere die Reformen begrüßen, insbesondere die Aspekte der Transparenz und Rechenschaftspflicht. Eine Schlüsselmaßnahme, die weitgehend auf positive Resonanz stieß, ist der Vorschlag, eine obligatorische monatliche Berichterstattung sowohl für Wiederaufbereitungs- und Ausfuhrmengen als auch für PRN/PERN-Preisdaten einzuführen.

Ursprünglich waren die Reformen für das Jahr 2023 geplant. Die Verschiebung auf 2024 rief deutliche Kritik, u.a. von der sogenannten Blueprint-Koalition (bestehend aus wichtigen Umweltverbänden) hervor, nach der die Verschiebung eine hohe Kostenbelastung für die lokalen Behörden bedeute.