4. April 2023

Teilen Sie den Beitrag

Landbell Group sieht Klärungsbedarf bei der neuen Verpackungsverordnung

Nachdem die Europäische Kommission die Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsmüll (PPWR) veröffentlicht hat, hatten nun Interessenverbände die Möglichkeit Stellung zum Gesetzesentwurf zu nehmen.

Die Landbell Group sieht den Vorschlag als einen Schritt in die richtige Richtung, allerdings besteht in mehreren Bereichen noch Klärungsbedarf. Die wichtigsten Fragen betreffen die geplanten praktischen Schritte und Zeitpläne, da bestimmte Aspekte des Vorschlags nur über delegierte Rechtsakte angenommen werden, z.B. für die Bewertung der Wiederverwertbarkeit und die damit verbundene Modulation der EPR-Finanzbeiträge. Die Landbell Group bat um Klärung, wann diese delegierten Rechtsakte erlassen werden, damit die Industrie genügend Zeit hat, sich auf die Änderungen vorzubereiten und vor deren Erlass Rechtssicherheit hat.

Ebenso bleiben Fragen offen zur Umsetzung der EU-weiten Harmonisierung von Etiketten, zu einer klaren Definition des Begriffs Recyclingfähigkeit und zu den vorgesehenen Behandlungsverfahren für biologisch abbaubare Tee- und Kaffeeverpackungen, ohne die Recyclingfähigkeit anderer Abfallströme zu beeinträchtigen. Es gibt auch noch Klärungsbedarf zu bestimmten Aspekten der Herstellerverantwortung von Organisationen.

Die Landbell Group wird sich mit Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung setzen und darum bitten, das gegebene Feedback zu berücksichtigen und in den bevorstehenden Verhandlungsprozess zu integrieren.

Die Antwort der Landbell Group finden Sie hier.

 

Umfrage zeigt mangelnde Bereitschaft für EPR im Vereinigten Königreich

Bereits 2024 sollen EPR-Systeme für Verpackungsmüll im Vereinigten Königreich eingeführt werden. In einer vorbereitenden Maßnahme sollen Produzenten demnach Informationen zur Menge und Art der Verpackungen sammeln. Am 28. Februar startete die Meldepflichte für Produzenten, welche der Umweltagentur im Halbjahresrhythmus Berichte vorlegen müssen. Die ersten Berichte müssen ab dem 1. Oktober vorliegen.

Die finale Fassung der Gesetzesvorlage zu den EPR-Systemen ist bisher noch unbekannt, allerdings werden auf Grundlage der Berichte die Abgaben von Produzenten berechnet. Pünktlich zum Start der Meldepflichte hat der Spezialist für Umweltdaten, Ecoveritas, eine Umfrage zur Vorbereitung der Produzenten veröffentlicht und kam zu folgenden Ergebnissen:

  • 42,9% der Unternehmen fühlen sich schlecht vorbereitet ihren Meldepflichten nachzukommen sind sich dieser Pflichten aber bewusst
  • 57,1% der befragten Unternehmen gaben an, dass sie derzeit keine Daten bezüglich Verpackungsmüll sammeln oder melden
  • 85,7% der Produzenten gaben der Qualität der Kommunikation seitens der Regierung auf einer Skala von 1-10 eine Bewertung zwischen 1 und 2

ERP UK, ein Unternehmen der Landbell Group, unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der neuen EPR-Verpackungsverordnung. Für Unterstützung kontaktieren Sie bitte ERP UK hier.

 

EPR-Regeln für Gastronomie in Frankreich

Am 8. März wurde das Decree No. 2023-162 veröffentlicht und trat bereits am 9. März in Kraft. Das Gesetz etabliert einen neuen EPR-Sektor im Gastronomiebereich. Demnach müssen Produzenten von Verpackungen, welche anschließend in der Gastronomie benutzt werden, für einen Teil der Kosten für die Abfallbewirtschaftung aufkommen.

Als Gastronomiebetreiber gilt laut Gesetz eine Person, die eine gewerbliche Gaststättentätigkeit an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen ausübt. Es ist egal ob diese Aktivität als Haupt- oder Nebenaktivität ausgeführt wird. Auch ob sich die Räumlichkeiten drinnen oder draußen befinden, ist nicht von Bedeutung.

Gemäß dem Erlass sind Catering-Verpackungen alle Verpackungen von Lebensmitteln, die speziell von in der Gastronomie tätigen Personen verbraucht oder verwendet werden. Die Kategorien von Verpackungen, die unter diesen neuen EPR-Sektor fallen, werden in einem kommenden Durchführungserlass definiert. Dementsprechend werden weitere Einzelheiten der Anwendung des Erlasses in den entsprechenden Spezifikationen für den Sektor festgelegt.

 

Die Niederlande verabschieden neue Beiträge zur Bewirtschaftung von Verpackungsmüll

EPR für Verpackungen wird in den Niederlanden durch den Verpackungsmanagement Erlass 2014 reguliert. Produzenten und Importeure, die über 50.000 kg Verpackungsmüll generieren, müssen demnach für die Sammlung, Behandlung, und das Recycling des Verpackungsabfalls aufkommen. Da individuelle Lösungen nicht rechtmäßig sind, müssen diese Akteure einem Compliance-System beitreten.

Zuvor waren die Verpflichteten an die 2017 unterzeichnete Beitragsvereinbarung zur Abfallwirtschaft gebunden, die jedoch Ende 2022 auslief. Der „Afvalfonds Verpakkingen“ (Verpackungsabfallfonds) wurde von Herstellern und Importeuren eingerichtet, um gemeinsam die erweiterten Herstellerpflichten zu erfüllen. Die neu unterzeichnete Vereinbarung ist seit dem 1. Januar 2023 und bis Ende 2027 gültig.

Produzenten müssen sich bei diesem Fond registrieren und Angaben zum Gewicht der hergestellten Verpackung machen. Ein Schwellenwert von 50.000 kg soll faire Rahmenbedingungen für große und kleine Produzenten schaffen. Demnach zahlen große Produzenten erst eine Abgabe, wenn sie über diesen 50.000 kg liegen. Kleine Produzenten müssen keine Abgabe zahlen, wenn sie weniger Verpackungen als durch den Schwellenwert angegeben produzieren. Einnahmen aus dem Fond finanzieren die Sammlung und das Recycling von Verpackungsmüll.

Die Abfallwirtschaftsstruktur besteht aus verschiedenen Maßnahmen, darunter Sammlung, Recycling, Sensibilisierung der Bevölkerung, Meldepflichten, Pfandpflichten und Pflege des Expertenwissens. Der Abfallwirtschaftsbeitrag, den Hersteller und Importeure an den Verpackungsabfallfonds zahlen müssen, basiert auf den Nettokosten für Sammlung, Behandlung und Vermarktung sowie den Systemkosten.

Durch die neue Beitragsstruktur für die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen gehen die Niederlande das Problem der Verpackungsabfälle weiter an, indem sie für eine faire Einhaltung der EPR durch Hersteller und Importeure sorgen.