11. Mai 2022

Teilen Sie den Beitrag

Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Deutschland ab 1. Juli 2022

Ab dem 1. Juli 2022 müssen alle Hersteller, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Das sieht das Verpackungsgesetz vor, das im vergangenen Jahr novelliert wurde. Die Registrierungspflicht gilt nicht nur für Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, beispielsweise Verkaufsverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sondern auch für sogenannte „nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ (z.B. Transportverpackungen oder der Pfandpflicht unterliegende Einweggetränkeverpackungen). Der Registrierungsprozess startet am 5. Mai 2022.

Neben der Registrierungspflicht bestehen z.T. bereits seit 3. Juli 2021 weitere umfangreiche Informations-, Dokumentations- und Selbstorganisationspflichten für Inverkehrbringer nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.

Landbell unterstützt Sie gerne mit maßgeschneiderten Lösungen bei der Erfüllung Ihrer aus dem Verpackungsgesetz entstehenden Pflichten, insbesondere durch

  • Einrichtung eines geeigneten Compliance Systems,
  • Bereitstellung geeigneter Texte zur Erfüllung Ihrer Informationspflichten,
  • Übernahme operativer Dienstleistungen inkl. Übernahme der Dokumentationspflichten als beauftragter Dritter bei operativer Dienstleistung, und
  • telefonisches Audit mit einem erfahrenen Sachverständigen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung den Vorgaben entspricht

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.