1. Januar 2024

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Sie haben gerade eine Aufforderung der Zentralen Stelle zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung erhalten und benötigen zuverlässige und schnelle Unterstützung?

Ihr Unternehmen ist zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verpflichtet, wenn Ihre im Jahr 2023 auf dem deutschen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen die folgenden Mengenschwellen erreichen:

80.000 kg Glas, und/oder
50.000 kg Papier, Pappe, Karton und/oder
30.000 kg Leichtverpackunen (Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoff, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen)

Die Vollständigkeitserklärung muss von einem registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer geprüft und bestätigt werden.

Wir empfehlen Ihnen, schnell zu handeln, da die Behörden bei Nichtvorlage der Vollständigkeitserklärung ein Bußgeld von bis zu 100.000 € verhängen können.

Frist für die Einreichung in LUCID: spätestens am 15. Mai 2024

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Prüfung durch einen Partner-Wirtschaftsprüfer zu einem Vorzugspreis
  • Unterstützung bei der Datenaufbereitung
  • Unterstützung bei der Eingabe aller erforderlichen Daten in das LUCID-Portal
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Auditor

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Abgabe Ihrer Vollständigkeitserklärung.
Wenn Sie noch Fragen haben oder eine Lösung benötigen, kontaktieren Sie uns unter vertriebausland@landbell.de. Wir sind für Sie da!