Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung und Abgabe Ihrer Vollständigkeitserklärung (VE)?

Ihr Unternehmen überschreitet die folgenden Schwellenmengen für das Jahr 2019:
• mehr als 80.000 kg Glas, oder
• mehr als 50.000 kg Papier, Pappe, Karton oder
• mehr als 30.000 kg Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoff, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen

Dann sind Sie laut § 11 Abs. 1 VerpackG dazu verpflichtet bis zum 15. Mai eine Vollständigkeitserklärung in LUCID zu hinterlegen. Die VE erfordert die Prüfung und Bestätigung durch einen registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Abgabe Ihrer Vollständigkeitserklärung.
Wenn Sie noch Fragen haben oder eine Lösung benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da!