Online-Händler Lösungen

Was gilt für Marketplace-Seller?

Wenn Sie Ihre Produkte in Deutschland und/oder Frankreich verkaufen, ist Ihr Marketplace ab Juli 2022 gesetzlich verpflichtet zu bestätigen, dass Sie für das entsprechende Land die erweiterte Herstellerverantwortung (engl.: Extended Producer Responsibility = EPR) einhalten. Dazu werden die Marketplaces künftig Ihre EPR-Registrierungsnummern erfragen und validieren müssen.

Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie die EPR-Richtlinien des jeweiligen Landes einhalten, drohen folgende Konsequenzen:

Deutschland: Ihre nicht-konformen Angebote in den EPR Produktkategorien sind vom Marketplace auszusetzen (ggf. Verkaufsverbot für Ihre Artikel):

  • Verpackungen: alle Angebote ab dem 1. Juli 2022
  • Elektro- und Elektronikgeräte (EEE): alle Angebote, die ab 1. Januar 2023 unter Elektro- und Elektronikgeräte fallen
  • Batterien: Aktuell noch nicht Bestandteil des Gesetzes

Frankreich: Zur Zeit stehen entsprechende Informationen seitens der französischen Regulierungsbehörden noch nicht zur Verfügung. Aktuelle Infos finden Sie auch immer auf www.landbell-marketplace-seller.com

TwoPager Marketplace Seller

Wichtige Änderung für Nutzer von Fulfilment-Lösungen

Mit der Novelle des Verpackungsgesetztes ist zum 1. Juli 2022 eine wichtige rechtliche Änderung für Nutzer von Fulfilment-Lösungen in Kraft getreten: Inverkehrbringer, die eine Fulfilment-Lösung nutzen, sind nun gesetzlich verpflichtet, die vom Fulfilment-Dienstleister zum Versand Ihrer Produkte verwendeten Versandverpackungen selbst zu melden und zu beteiligen (§ 7 Abs. 7 VerpackG).

Das unterjährige Inkrafttreten hat zur Folge, dass die vom Fulfilment-Dienstleister verwendeten Versandverpackungen bis einschließlich 30. Juni 2022 vom Fulfilment-Dienstleister zu beteiligen sind.

Sämtliche Versandverpackungsmengen, die vom Fulfilment-Dienstleister ab dem 1. Juli 2022 verwendet werden, um Ihre Produkte zur versenden, müssen von Ihnen als Inverkehrbringer gemeldet und beteiligt werden.

In der Konsequenz sind Sie als Nutzer einer Fulfilment-Lösung verpflichtet, die in Ihrem Auftrag verwendeten Fulfillment-Versandverpackungsmengen zu ermitteln. Hierzu sollten Sie sich in Abstimmung mit Ihrem Fulfilment-Provider begeben, um sicherzustellen, dass Sie die Daten bereits im Rahmen Ihrer Planmengenmeldung berücksichtigen können.

Es ist zu erwarten, dass die Datenbereitstellung von Fulfilment-Anbieter zu Fulfilment-Anbieter unterschiedlich abläuft. Ebenso ist es möglich, dass die rechtliche Änderung nicht allen Fulfilment-Anbietern bekannt ist.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der korrekten Mengenermittlung und -beteiligung um Kernpflichten nach VerpackG handelt, die Sie als Inverkehrbringer zu erfüllen haben.

Definition Fulfilment-Dienstleister (gem. § 3 Abs. 14 c VerpackG):
(14c) Fulfilment-Dienstleister ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen für Vertreiber im Geltungsbereich dieses Gesetzes anbietet: Lagerhaltung, Verpacken, Adressieren und Versand von Waren, an denen sie kein Eigentumsrecht hat. Post-, Paketzustell- oder sonstige Frachtverkehrsdienstleister gelten nicht als Fulfilment-Dienstleister.

Pflichten für Online-Händler

Wer Verkaufsverpackungen erstmals in Umlauf bringt, ist laut dem Verpackungsgesetz Erstinverkehrbringer und damit verpflichtet, diese bei einem Dualen System zu lizenzieren. Lizenziert werden müssen nicht nur Kartonagen, sondern auch Folien, Luftpolster, Naturmaterialien, Glas etc. Das gilt nicht nur für große Unternehmen, sondern auch für kleine Hersteller und Vertreiber von Waren, selbst wenn sie zum Verkauf keinen eigenen Online-Shop, sondern Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy nutzen. Auch Kleinstmengen müssen lizensiert werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Im Rahmen eines Interviews hat unsere Vertriebsleiterin und Verpackungsexpertin Ellen Hitschler dem Online-Magazin e-tailment die wichtigsten Aufgaben und Pflichten von Online-Händlern erläutert.

Interview lesen

Das Verpackungsgesetz

Die Verpackungsverordnung wurde am 1. Januar 2019 durch das Verpackungsgesetz ersetzt.

Der Gesetzgeber hat am 28.05.2021 „den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ beschlossen. Damit wird das VerpackG an aktuelle EU-Richtlinien angepasst und der Vollzug des VerpackG verbessert. Das Gesetz ist am 03. Juli 2021 in Kraft getreten.

Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Detaillierte Informationen finden Sie auf www.verpackungsgesetz-info.de.

Welche Lösungen bietet Landbell?

Mit unserem EASy Shop bieten wir Online-Händlern, Shopbetreibern und kleinen stationären Händlern eine transparente und vor allem einfache Online-Lösung zur Lizenzierung von Verkaufsverpackungen.

Ihre Vorteile:

  • Wir übernehmen Ihre Entsorgungspflicht für mindestens zwei Jahre.
  • Ab dem dritten Jahr erhalten Sie einen Treuebonus.
  • Volle Rechtssicherheit.
  • Einfache, transparente Online-Administration im EASy Shop.
  • Bei Bedarf können Verpackungen auch für den Versand nach Österreich lizenziert werden.
Mehr Infos zum EASy Shop

Checkliste für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen

  1. Erstinverkehrbringer
    Wenn Sie Verpackungen erstmals mit Ware befüllen und an den privaten Endverbraucher bringen, sind Sie Erstinverkehrbringer.
  2. Anmeldung
    Informieren und registrieren Sie sich unter easyshop.landbell.de in nur zwei Schritten.
  3. Vertrag
    Schließen Sie direkt nach der Registrierung Ihren Beteiligungsvertrag ab. Für jährlich 75 Euro (zzgl. Mwst.) lizenzieren Sie mit Landbell EASy für Deutschland bis zu 100 Kilogramm Papier/Pappe/Kartonagen (entspricht etwa 320 mittleren Versandkartonagen).
  4. Mengenmeldungen
    Ihre Mengenmeldung geben Sie ganz einfach rückwirkend über den EASy-Shop ab. Hier geben Sie einfach Ihre in Umlauf gebrachten Mengen pro Materialfraktion (Pappe, Papier, Karton, Glas, Aluminium etc.) an.
  5. Zahlung
    Sie können bequem per Kreditkarte, Paypal oder auf Rechnung zahlen.

Verpackungsregister LUCID

Hier gelangen Sie zum Verpackungsregister LUCID, wo Sie laut Verpackungsgesetz zur Registrierung verpflichtet sind, wenn Sie Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer sind.

Hier geht es zum Verpackungsregister

Ihr Ansprechpartner

Sie wollen mehr zu unseren Leistungen erfahren oder haben weitere Fragen? Dann wenden Sie sich hierzu gerne an:

Markus Pache

Experte Online-Handel,
Leiter Vertrieb


 

(0 61 31) 23 56 52 – 800

Landbell GmbH

Landbell GmbH
Rheinstraße 4L
D-55116 Mainz

Telefon: (0 61 31) 23 56 52-0
Telefax: (0 61 31) 23 56 52-10
E-Mail: info(at)landbell.de

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