1. Juli 2021

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Der Online-Handel erfreut sich immer größerer Beliebtheit – nicht nur wegen der höheren Bequemlichkeit für die Verbraucher, sondern auch wegen der vielen Ladenschließungen auf Grund der Corona-Pandemie.

Gleichzeitig sehen die Europäische Kommission und viele Mitgliedstaaten im Online-Handel einen Tummelplatz für Trittbrettfahrer, die sich ihrer EU-weiten erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Elektroaltgeräte, Batterien und Verpackungen entziehen.

Besonders gravierend tritt dieses Problem bei Online-Marktplätzen auf. Die Gründe dafür sind vielfältig: So sind sich viele Händler ihrer EPR-Verpflichtungen überhaupt nicht bewusst. Hinzu kommt, dass Online-Marktplätze aktuell noch nicht verpflichtet sind, die Compliance ihrer Verkäufer sicherzustellen.

Zuletzt hatten die europäischen Institutionen mit Verweis auf Artikel 8a der Abfallrahmenrichtlinie nochmals betont, dass Akteure im Online-Handel grundsätzlich ähnliche Pflichten haben wie alle anderen Hersteller oder Einzelhändler. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem Leitfaden, um die Mitgliedstaaten bei der Ausformulierung dieser Pflichten zu unterstützen.

Ein erster Entwurf dieses Leitfadens aus dem September 2020 sieht vor, dass Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Online-Verkäufe in Erwägung ziehen sollen. Dabei wird ausdrücklich die Notwendigkeit betont, Online-Marktplätzen bestimmte Pflichten aufzuerlegen, um das Trittbrettfahrer-Problem zu lösen. So könnten Online-Marktplätze dazu verpflichtet werden, die Einhaltung bestimmter EPR-Anforderungen (z.B. Registrierung und Berichterstattung) von ihren Verkäufern dokumentieren zu lassen und zu überprüfen.

Obwohl der Leitfaden noch nicht offiziell veröffentlicht ist, haben Deutschland, Frankreich, Belgien und Portugal bereits Gesetze zur Umsetzung der neuen Anforderungen an Online-Marktplätze veröffentlicht oder auf den Weg gebracht, wenn auch mit jeweils unterschiedlichem Ansatz.

So sollen Marktplätze in Deutschland und Belgien verpflichtet werden, ihre Verkäufer über die EPR-Anforderungen zu informieren, nicht jedoch in Frankreich und Portugal. Ebenso sollen diese aktiv überprüfen, ob Verkäufer ihren Registrierungs- oder Meldepflichten nachkommen und bei einer Herstellerverantwortungsorganisation lizenziert sind. Auch das Führen eines internen Registers mit den EPR-Daten sämtlicher Verkäufer gehört zu den vorgesehenen Pflichten.

Für den Fall der Nichteinhaltung durch einen Verkäufer sehen die Mitgliedsstaaten verschiedene Maßnahmen für Online-Marktplätze vor, z.B. die Sperre der betroffenen Verkäufer oder die Übernahme der EPR-Verpflichtung des Verkäufers.

Es ist davon auszugehen, dass andere Länder dem Beispiel von Deutschland, Frankreich, Belgien und Portugal folgen werden. Schließlich haben alle EU-Mitgliedsstaaten mit den negativen Folgen der vielen Trittbrettfahrer zu kämpfen, wie der Unterfinanzierung der Abfallwirtschaft und der Ungerechtigkeit den vielen ehrlichen Herstellern gegenüber, die für die Ausfälle der Trittbrettfahrer aufkommen müssen.

Wie der aktuelle Stand der neuen Verpflichtungen für Online-Marktplätze in Deutschland ist, finden Sie unter www.verpackungesetz-info.de