4. April 2023

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Das müssen Unternehmen seit Januar in Deutschland beachten

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und Sitz in Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Menschenrechte zu fördern und die Umwelt in der gesamten Lieferkette zu schützen.

Das Gesetz definiert die Anforderungen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette. Zudem wird Betroffenen von Menschenrechtsverstößen die Möglichkeit gegeben ihr Recht vor deutschen Gerichten geltend zu machen. Auch müssen Unternehmen nachweisen, dass sie aktiv dazu beitragen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße entlang der Lieferkette zu unterbinden und zu minimieren.

Speziell müssen folgende Maßnahmen von Unternehmen ergriffen werden:

  • Einrichtung eines Risikomanagements zur Identifikation und Vermeidung von Verstößen
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung durch die Geschäftsführung
  • Durchführung von Compliance-Risikoanalysen für unmittelbare Zulieferer
  • Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
  • Dokumentation aller umgesetzten Maßnahmen

Ab dem 1. Januar 2024 wird das Gesetz auch für Unternehmen gelten, die mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen.