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Ab sofort benötigen Hersteller ohne Sitz in Deutschland einen autorisierten ElektroG-Bevollmächtigten
Ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland benötigen jetzt einen Bevollmächtigten, der die gesetzlichen Pflichten im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) für sie übernimmt. Ab dem 1. Januar 2023 müssen diese Bevollmächtigten eine Zulassung der Stiftung ear (elektro-altgeräte register) vorweisen können, wenn sie mehr als 20 zeitgleich wirksame Registrierungen haben.
Derzeit besitzen nur eine Handvoll Bevollmächtigte diese Zulassung, unter anderem Landbell und European Recycling Platform. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen in diesem Bereich finden Sie hier.