20. Juli 2018

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Unternehmen in der EU haben ein Vierteljahr länger Zeit, um freiwillige Selbstverpflichtungen über den Einsatz von Recyclingkunststoffen in ihren Produkten einzugehen. Die Europäische Kommission hat das Fristende vom 30. Juni auf den 30. September 2018 verschoben.

Die Kunststoffstrategie der EU-Kommission setzt darauf, dass durch Selbstverpflichtungen der Wirtschaft spätestens 2025 zehn Millionen Tonnen Kunststoffrezyklat jährlich in neuen Produkten für den EU-Markt verwendet werden. Falls die in den Selbstverpflichtungen zugesagten Mengen nicht ausreichen, um dieses Ziel zu erreichen, wird die EU-Kommission mögliche nächste Schritte in Angriff nehmen. Die Kunststoffstrategie sieht für diesen Fall auch „regulatorische Maßnahmen“ als Option vor.

Quelle: EUWID Ausgabe 27/2018 vom 03.07.2018