30. März 2022

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Behalten Sie die neuen Verpflichtungen für Verpackungen und Elektrogeräte im Blick

Auf in Deutschland tätige Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister kommen demnächst neue Pflichten im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung zu. Diese gelten für das Inverkehrbringen von Verpackungen und Elektrogeräten.

Für Verpackungen beruhen die neuen Pflichten auf dem im vergangenen Jahr novellierten Verpackungsgesetz. Dieses sieht vor, dass Betreiber elektronischer Marktplätze das Anbieten von verpackten Produkten unterbinden müssen, wenn die Verkäufer dieser Produkte ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht gesetzeskonform nachkommen.

Anbieter von Produkten auf den Marktplätzen müssen daher als Hersteller/ Inverkehrbringer von Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert sein und die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren.

Zudem dürfen Fulfilment-Dienstleister für Hersteller ohne korrekte Registrierung bei der zuständigen Behörde und/ oder ohne entsprechende Beteiligung der Verpackungen von Produkten keine Tätigkeiten wie z.B. das Lagern, Verpacken oder Versenden von Ware, erbringen.

Verstöße gegen diese Vorgaben können mit einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Euro geahndet werden. Die Regelungen treten ab dem 1. Juli 2022 in Kraft und gelten sowohl für Produkt- als auch für Versandverpackungen.  Mit diesen Regelungen wird jeder einzelne Marktplatzteilnehmer/ Nutzer von Fulfilment Dienstleistungen in die Verpflichtung genommen. Der  Marktplatz-Betreiber/ Fulfilment-Dienstleister selbst hat darüber hinaus nachweisbar zu dokumentieren, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Ähnliche Vorschriften treten am 1. Januar 2023 für das Inverkehrbringen von Elektrogeräten in Kraft. Betreiber elektronischer Marktplätze dürfen das Anbieten oder Bereitstellen von Elektrogeräten nicht ermöglichen und Fulfilment-Dienstleister die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder den Versand in Bezug auf Elektrogeräte nicht vornehmen, wenn der Hersteller dieser Geräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert ist. Auch hier drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Als Betreiber von Herstellerverantwortungssystemen für beide Abfallströme bietet Landbell Group Betreibern von Marktplätzen eine einfache und maßgeschneiderte Lösung zur Einhaltung der oben genannten Vorschriften. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.