6. Juni 2023

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Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich registrieren

Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller dazu, die Kosten für die Beseitigung gebrauchter Einwegkunststoffprodukte im öffentlichen Raum zu tragen. Diese Abgabe wird durch das Umweltbundesamt (UBA) mittels der digitalen Plattform DIVID verwaltet.

Die Plattform soll bis zum 1. Januar 2024 errichtet werden und eine effiziente Abwicklung von Registrierungen, Einzahlungen und Ausschüttungen der Mittel an die betroffenen Gemeinden und Städte gewährleisten.

Hersteller sollen sich demnach ab 2024 anmelden und registrieren. Ab 2025 wird das UBA dann konkret die Höhe der von den einzelnen Herstellern zu zahlenden Abgaben sowie die Verteilung der Ausschüttungen bestimmen.