5. September 2022

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ERP UK unterstützt Unternehmen bei neuer Kunststoffverpackungssteuer

Unternehmen, die im Vereinigten Königreich Verpackungen aus Kunststoff herstellen oder importieren, müssen seit dem 1. April 2022 eine Steuer in Höhe von 200 Pfund pro Tonne entrichten. Ausnahmen gelten unter anderem für Verpackungen mit einem Rezyklatanteil von 30 Prozent oder mehr und für Produkte, bei denen die Verpackung integraler Bestandteil ist.

Das zur Landbell Group gehörende Unternehmen ERP UK unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung ihrer im Rahmen der Kunststoffverpackungssteuer entstehenden Pflichten. So prüft ERK UK unter anderem, ob Ihr Unternehmen oder Produkt von der Steuer betroffen ist, trägt die zur Berechnung der individuellen Steuer notwendigen Daten zusammen und erstellt den vierteljährlichen Bericht für die Finanzbehörde HMRC. Im ersten Quartal der neuen Steuer, das Ende Juli zu Ende ging, nutzten bereits 44 Kunden diese Dienstleistung. Weitere Informationen zu den Unterstützungsangeboten von ERP UK finden Sie hier.

Unterdessen deutet sich eine Verzögerung bei der geplanten Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen im Vereinigten Königreich an. Die ursprünglich für 2023 geplante Einführung war bereits im Frühjahr auf 2024 verschoben waren. Umweltminister George Eustice kündigte an, das Vorhaben notfalls noch weiter zu verzögern angesichts der hohen Komplexität und der Gefahr von Fehlern in der Gesetzgebung.

Ebenfalls verzögert hat sich die geplante Konsultation zu Elektro- und Elektronikaltgeräten. Diese wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause beginnen.

 

Pfand für Mobiltelefone in Schweden vorgeschlagen

Im Anschluss an eine im Jahr 2021 durchgeführte Studie wird in Schweden aktuell über den Entwurf eines Pakets von Rechtsvorschriften (SOU 2021:26) beraten, das Anreize für eine effektivere Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten schaffen soll. Dieses soll dazu beitragen, das anspruchsvolle Sammelziel von 65 Prozent für Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu erreichen.

Zwei der vorgeschlagenen Verordnungen beziehen sich auf die Pfandpflicht für Mobiltelefone:

  • der Entwurf der Verordnung über die Pfandpflicht für Mobiltelefone (traditionelle Pfandpflicht), SOU 2021:26, Juli 2022 und
  • der Entwurf der Verordnung über das Pfand für Mobiltelefone (Pfandzertifikat), SOU 2021:26, Juli 2022.

Im ersten Entwurf wird das Pfand nur für diejenigen Mobiltelefone zurückerstattet, für die zuvor ein solches Pfand gezahlt worden war. Im zweiten Entwurf wird dem Käufer eines neuen Mobiltelefons ein Gutschein ausgehändigt, der den Besitzer berechtigt, ein beliebiges altes Mobiltelefon gegen das Pfand zurückzugeben.

In beiden Verordnungsvorschlägen beträgt der Pfandbetrag 100 Schwedische Kronen (etwa zehn Euro).

Im Rahmen des Konsultationsverfahrens soll entschieden werden, welches Pfandsystem künftig in Schweden eingeführt werden soll.