2. November 2022

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Kanada verbietet Einwegkunststoffprodukte

Im Rahmen ihrer „Zero Plastic Waste Strategy for 2030“ hat die kanadische Regierung im Juni die Single-Use Plastics Prohibition Regulation (SUPPR) veröffentlicht. Demnach ist die Herstellung, die Einfuhr und der Verkauf von sechs Einwegkunststoffprodukten in Kanada ab dem 20. Dezember 2022 verboten.

Geltungsbereich:

  • Einkaufstaschen, in denen gekaufte Waren transportiert werden und die dem Kunden in der Regel an der Verkaufsstelle ausgehändigt werden;
  • Besteck, einschließlich Messer, Gabeln, Löffel, Göffeln und Essstäbchen;
  • Lebensmittelgeschirr, das zum Servieren oder Transportieren von verzehrfertigen Lebensmitteln oder Getränken bestimmt ist, aus Muschelschalen, Deckelbehältern, Schachteln, Tassen, Tellern oder Schüsseln besteht und expandierten oder extrudierten Polystyrolschaum, Polyvinylchlorid, Ruß oder einen oxo-abbaubaren Kunststoff enthält;
  • Ringträger, flexibel und dazu bestimmt, Getränkebehälter zu umschließen, um sie zusammen zu tragen;
  • Rührstäbchen zum Umrühren oder Mischen von Getränken oder um zu verhindern, dass ein Getränk aus dem Deckel des Behälters verschüttet wird;
  • Strohhalme, einschließlich gerader Trinkhalme und flexibler Strohhalme, die einen gewellten Abschnitt haben, der es dem Strohhalm ermöglicht, sich zu biegen, und die mit Getränkebehältern (z. B. Saftboxen und -beuteln) verpackt sind.

Flexible Einweg-Plastikstrohhalme, die nicht mit Getränkebehältern verpackt sind, sind unter bestimmten Bedingungen von den Verboten ausgenommen.

Zeitplan:

Um der Industrie die Möglichkeit zu geben, sich auf die SUPPR-Anforderungen einzustellen, hat die Regierung eine schrittweise Einführung von 2022 bis 2025 festgelegt.

Ab 20. Dezember 2022: Die Herstellung und Einfuhr von Einkaufstaschen, Besteck, Geschirr für die Gastronomie, Rührstäbchen und Strohhalmen zum Verkauf in Kanada ist untersagt. Ab dem 20. Dezember 2023 wird der Verkauf dieser Produkte verboten sein.

Ab 20. Juni 2024: Die Herstellung, die Einfuhr zum Verkauf und der Verkauf aller sechs Einweg-Kunststoffprodukte in Kanada ist verboten.

 

Pläne für EPR für Textilien werden konkreter

Ende März veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien, mit der der Markt für nachhaltige Textilien in Europa gestärkt und deren ökologischer Fußabdruck gesenkt werden sollte. Ein halbes Jahr später werden die Pläne langsam konkreter.

Aktuell arbeitet die Kommission an einer Folgenabschätzung zur Bewertung verschiedener Maßnahmen. Dazu zählt unter anderem die Einführung einer EU-weiten, verpflichtenden erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien. Diese könnte z.B. zum Ziel haben, die Sammlung von Alttextilien zu erhöhen, deren Recycling zu verbessern oder die Abfallvermeidung anzuregen. Unklar ist aktuell noch, welche Art von Textilien am Ende von den Regelungen betroffen sein werden, also z.B. nur Kleidung oder auch andere Textilien wie Haushaltstextilien, Teppiche oder Matratzen.

Die neuen Vorgaben für Textilien sollen Einzug in die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie finden, die für das zweite Quartal 2023 erwartet wird. Bereits Mitte Dezember soll der Legislativvorschlag dem Ausschuss für Regulierungskontrolle vorgelegt werden.

 

Mitgliedsstaaten drohen Sanktionen wegen fehlender Umsetzung der SUP-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat angekündigt, aufgrund von Versäumnissen bei der Umsetzung der Richtlinie über Einwegkunststoffe (SUP-Richtlinie) rechtliche Schritte gegen elf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einzuleiten. Bei den betroffenen Staaten handelt es sich um Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Estland, Irland, Kroatien, Lettland, Polen, Portugal und Slowenien.

Die SUP-Richtlinie ist bereits seit dem Jahr 2019 in Kraft. Seitdem hatten die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die genannten Staaten haben dies nach Auffassung der Kommission allerdings in nicht ausreichendem Maße getan. Als Folge kann die Kommission nun dem Europäischen Gerichtshof die Verhängung finanzieller Sanktionen vorschlagen. Zuvor hatte die Kommission eine zweimonatige Frist für das Ergänzen entsprechender Maßnahmen gewährt.

Die SUP-Richtlinie ist ein wesentliches Element der Kunststoffstrategie der Kommission und des ersten Circular Economy Action Plans. Sie sieht unter anderem ein Inverkehrbringungsverbot für bestimmte Einwegkunststoffprodukte sowie jegliche Artikel aus oxo-abbaubaren Kunststoffen vor und soll dazu beitragen, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt zu verringern.

 

USA sucht Verbündete für neues globales Abkommen zur Plastikverschmutzung

Die Vereinigten Staaten planen eine neue Allianz für ein globales Abkommen zur Plastikverschmutzung. Zuvor hatten im August bereits 20 Nationen, darunter auch mehrere G7-Staaten wie Deutschland und Frankreich, eine High Ambition Coalition To End Plastic Pollution (HAC) gegründet. Diese setzt sich dafür ein, die globale Plastikverschmutzung bis zum Jahr 2040 zu beenden und entsprechende rechtsverbindliche globale Instrumente zu schaffen.

Die amerikanische Allianz soll im Vergleich zu diesem Bündnis eine nationalstaatliche Lösung nach dem Vorbild des Pariser Klimaabkommens vorantreiben. Eingeladen, der Allianz beizutreten, haben die USA unter anderem Australien und Japan. Die US-geführte Allianz soll vor oder während der ersten Verhandlungsrunde der HAC gegründet werden, die am 28. November in Uruguay stattfinden wird.

Umweltorganisationen kritisieren den amerikanischen Vorstoß, da dieser einer globalen Initiative im Wege stehen könnte.