6. Dezember 2022

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Neue Statistiken zu Verpackungsabfällen

Die Generaldirektion Eurostat der Europäischen Kommission hat eine neue Statistik über Verpackungsabfälle in den Jahren 2009 bis 2020 in der Europäischen Union veröffentlicht, aus der hervorgeht, wie sich Abfallaufkommen und Recyclingquoten über die Zeit verändert haben.

Im Jahr 2020 wurden demnach insgesamt 79,3 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle produziert, was einem Wachstum von 25,2% gegenüber 2009 entspricht. Zuwächse gab es bei allen Arten von Verpackungsabfällen, vor allem Kunststoff-, Papier-, Karton- und Holzverpackungen. Besonders stark war das Wachstum bei Kunststoffabfällen mit einem Wert von 26,7%.

Während das Abfallaufkommen pro Einwohner seit 2009 um 18,2% gestiegen ist, haben die Verwertungs- und Recyclingmengen mit 25,2% bzw. 21,5% noch stärker zugenommen. Sowohl die Verwertung als auch das Recycling verzeichneten bis 2016 einen konstanten Anstieg, fielen aber seitdem wieder auf das Niveau von 2011 zurück.

Positiv zu vermerken ist, dass die Europäische Union derzeit die in der Richtlinie über Verpackungsabfälle festgelegten Ziele erreicht oder sogar übertrifft.

 

EPR für Alberta

Die kanadische Provinz Alberta hat mit der Ratsverordnung 346/2022 zwei Programme zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für folgende Produkte eingeführt:

  • Einwegprodukte, Verpackungen und bedrucktes Papier (PPP) sowie
  • gefährliche und spezielle Produkte (HSP).

PPP umfassen:

  • Papierprodukte wie Zeitungen, Verpackungen, Karton, bedrucktes Papier und Zeitschriften,
  • Kunststoffe (sowohl starre als auch flexible) sowie
  • Metall und Glas aus dem privaten Sektor.

Die EPR-Regelungen in Alberta umfassen keine PPP aus dem industriellen, gewerblichen und institutionellen Sektor, sondern nur Haushaltsprodukte.

HSP umfassen:

  • feste, flüssige und gasförmige Produkte in Verbrauchergröße, die entflammbar, ätzend und giftig sind,
  • Batterien sowie
  • Pestizide

Die Regelungen umfassen keine HSP, die in industriellen Größen verkauft werden. Ebenfalls ausgenommen sind gefährliche und spezielle Produkte, die unter bestehende Stewardship-Programme fallen (Getränkebehälter, Reifen, Farben, Elektronik und Altöl), um doppelte Anforderungen zu vermeiden.

Alberta ist eines der Länder, die im Regulatory Tracking Service der Landbell Group abgedeckt sind. Mehr über diesen Service erfahren Sie hier.

 

Kalifornien kämpft gegen Plastikmüll

Der „California Plastic Pollution Prevention and Packaging Producer Responsibility Act“, der Anfang des Jahres vom Gouverneur des Bundesstaates verabschiedet wurde, gilt für bestimmte Einwegkunststoffverpackungen und -geschirr für die Gastronomie.

Nach dem neuen Gesetz sind Hersteller verpflichtet, weniger der betroffenen Kunststoffmaterialien zu verwenden, sicherzustellen, dass diese Materialien recycelbar oder kompostierbar sind, sofern sie nach dem 1. Januar 2032 zum Verkauf angeboten, im Bundesstaat vertrieben oder in den Bundesstaat eingeführt werden, sowie bestimmte Recyclingquoten für diese Materialien einzuhalten.

Betroffene Kunststoffmaterialien im Sinne des Gesetzes sind Einwegverpackungen, die routinemäßig recycelt, entsorgt oder weggeworfen werden, nachdem ihr Inhalt verwendet oder ausgepackt wurde, und in der Regel vom Hersteller nicht wiederbefüllt oder anderweitig wiederverwendet werden.

Dazu gehören auch Einwegkunststoffgeschirr, einschließlich kunststoffbeschichtetem Papier oder kunststoffbeschichteter Pappe, Papier oder Pappe, denen während des Herstellungsprozesses absichtlich Kunststoff hinzugefügt wurde, sowie mehrlagiges flexibles Material.

Hersteller müssen sicherstellen, dass alle betroffenen Materialien, die zum Verkauf angeboten, im Bundesstaat vertrieben oder in den Bundesstaat eingeführt werden, als kompostierbar gekennzeichnet werden können (in Übereinstimmung mit den bestehenden Rechtsvorschriften) und recycelbar sind, d.h. eine Recyclingquote von mindestens 65% am oder nach dem 1. Januar 2032 erreichen (bzw. 30% und 40% in den Jahren 2028 bzw. 2030).

Das Gesetz verbietet Herstellern außerdem, die betroffenen Materialien im Bundesstaat zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren oder zu vertreiben, es sei denn, der Hersteller ist zur Teilnahme am Herstellerverantwortungsplan einer Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) für die verringerte Verwendung, Sammlung, Verarbeitung und das Recycling der betroffenen Materialien berechtigt.

Alternativ dazu können Hersteller das Gesetz unter bestimmten Bedingungen auch individuell erfüllen. In beiden Fällen legt das Gesetz Anforderungen an PROs und Hersteller fest, zum Beispiel bzgl. Registrierung, Berichterstattung, Buchführung und Auditierung.

Das Gesetz sieht vor, dass eine Herstellerverantwortungsorganisation eine Lizenzgebühren für ihre teilnehmenden Hersteller festlegt, die ausreicht, um die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes zu gewährleisten. Das Gesetz sieht zudem eine nach ökologischen Kriterien festgelegte Staffelung dieser Lizenzgebühren vor, die einen Anreiz für die Verwendung nachhaltiger, recycelbarer oder wiederverwendbarer Materialien setzen soll. Es sind auch Sanktionen und Durchsetzungsmaßnahmen vorgesehen.

Darüber hinaus sieht das Gesetz die Einrichtung eines kalifornischen Fonds für die Kreislaufwirtschaft vor, in den die PROs einzahlen.

Kalifornien ist eines der Länder, die im Regulatory Tracking Service der Landbell Group abgedeckt sind. Mehr über diesen Service erfahren Sie hier.