5. September 2022

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Neuerdings nachträgliche Änderungen am Mengenbereich bei REACH-Registrierung möglich

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine Änderung bei der Registrierung von Stoffen im Rahmen der REACH-Verordnung beschlossen. Unternehmen können nun ihre Angaben zum sogenannten Mengenbereich nachträglich ändern, solange noch keine Entscheidung über die Dossierbewertung vorliegt. Von der Höhe des angegeben Mengenbereichs hängen unter anderem die Informationspflichten ab, denen das entsprechende Unternehmen unterliegt.

Auch nach der Entscheidung sind Änderungen am Mengenbereich möglich. In dem Fall muss die ECHA informiert und das Dossier entsprechend aktualisiert werden. Eine Herabstufung des Mengenbereichs ist in dem Fall aber nur dann möglich, wenn die Unternehmen einen entsprechenden Nachweis über die im vorangegangenen Kalenderjahr eingeführte oder hergestellte Menge ihres Stoffes erbringen.

Wenn Sie Fragen zu der Änderung haben oder Unterstützung bei der Registrierung benötigen, wenden Sie sich gerne an das Team von H2 Compliance.

 

Überarbeitung der REACH-Verordnung könnte sich verzögern

Die Vorbereitungen für die geplante Überarbeitung der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) gehen weiter. Die Europäische Kommission ist gerade dabei, die Ergebnisse diverser Stakeholder-Workshops und Konsultationen auszuwerten, die in den vergangenen Wochen und Monaten zu unterschiedlichen Themen stattgefunden haben. Angesichts der Vielzahl an noch ungeklärten Fragen deutet sich eine Verschiebung der Novelle an. Statt im vierten Quartal dieses Jahres könnte die Kommission ihren Legislativvorschlag erst zu Beginn des kommenden Jahres veröffentlichen.

Inhaltlich zielt die Überarbeitung darauf ab, besonders schädliche Stoffe schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen. Davon ausgenommen werden sollen nur solche Stoffe, die für das Funktionieren der Gesellschaft unverzichtbar sind. Zudem möchte die Kommission den sogenannten generischen Ansatz für das Risikomanagement auf die schädlichsten Chemikalienklassen sowohl in Verbraucherprodukten als auch in einigen gewerblichen Anwendungen ausweiten. Das bisherige Mikromanagement im Zulassungsverfahren soll beendet werden, indem umfassende Ausnahmeregelungen eingeführt werden, nach denen Zulassungen für eine bestimmte Verwendung für alle entsprechenden Unternehmen gelten. Einzelne Prüfungen eines jeden Antragstellers wären dann nicht mehr notwendig.

Auch die geplante Überarbeitung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) scheint sich zu verzögern und erst im kommenden Jahr angegangen zu werden.

Die geplante Veröffentlichung des Legislativvorschlags zur Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) wurde von der Europäischen Kommission auf das erste Quartal 2023 verschoben.

Es wird davon ausgegangen, dass die Kommission zunächst die Überarbeitung von REACH und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte fertigstellen will, bevor die Überarbeitung von RoHS angegangen werden wird.

 

USA: Update zur Kalifornischen Proposition 65 („Prop 65“)

Der „California Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act“ von 1986, auch bekannt als Proposition 65 („Prop 65“), verpflichtet Unternehmen dazu, kalifornische Verbraucher, Anwohner und Arbeitnehmer über die Exposition gegenüber bestimmten Chemikalien zu informieren. Dies betrifft Chemikalien, die nach Ansicht des Staates Krebs, Fortpflanzungsschäden oder Geburtsfehler verursachen.

Das kalifornische Büro für die Abschätzung von Umwelt- und Gesundheitsgefahren (OEHHA) ist zuständig für die Pflege und Aktualisierung der Liste, die in etwa 900 Chemikalien beinhaltet.

Gemäß Prop 65 sind Unternehmen verpflichtet, „klare und angemessene“ Warnhinweise zu geben, wenn sie Personen wissentlich oder absichtlich einer der gelisteten Chemikalien aussetzen. Kann ein Unternehmen nachweisen, dass das Expositionsniveau kein signifikantes Risiko für Krebs, Fortpflanzungsschäden oder Geburtsfehler darstellt, ist es von den Pflichten nach Prop 65 ausgenommen.

Um Prop 65 einzuhalten, müssen kalifornische Verkäufer und Hersteller durch ordnungsgemäße Tests und Expositionsbewertungen feststellen, ob Warnhinweise für Stoffe in ihren Produkten oder für deren Verwendung vor Ort erforderlich sind.

Das zur Landbell Group gehörende Unternehmen H2 Compliance hilft Verkäufern und Herstellern bei der Einhaltung von Prop 65 und behält zudem die häufigen Überarbeitungen der Verordnung im Blick. Eine der letzten Überarbeitungen finden Sie hier.

 

Konsultation und Gesetzesinitiativen

REACH

Vorschläge zur Beschränkung

  • Per- und Polyfluoralkyl-Stoffe (PFASs). Frist: 23.09.2022
  • N,N-Dimethylacetamid (DMAC); 1-Ethylpyrrolidin-2-one (NEP). Frist: 20.12.2022
  • Terphenyl, hydriert. Frist: 20.12.2022

Aufruf zur Einreichung von Evidenz für hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchermischungen. Frist: 30.09.2022

CLP

Beratung zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung

8 laufende CLH-Konsultationen zu verschiedenen Substanzen