5. Oktober 2022

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ECHA will neun weitere Stoffe als besonders besorgniserregend einstufen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führt aktuell eine Konsultation zu neun Vorschlägen durch, um besonders besorgniserregende Stoffe zu identifizieren, die schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben.

Wenn ein Stoff als besonders besorgniserregend eingestuft wird, wird er in die Kandidatenliste aufgenommen, um schließlich in die REACH-Zulassungsliste aufgenommen zu werden. Sobald Stoffe auf der Kandidatenliste stehen, müssen sie der ECHA gemeldet werden, wenn sie in Produkten in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind.

Die neun Stoffe und Beispiele für ihre Verwendung sind:

  • 4,4′-Sulphonyldiphenol (Bisphenol S; BPS) (EG 201-250-5, CAS 80-09-1). Wird für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Papierprodukten, Textilien, Leder oder Pelzen und Chemikalien verwendet.
  • Perfluorheptansäure und ihre Salze. Die Stoffe sind nicht unter REACH registriert.
  • Melamin (EG 203-615-4, CAS 108-78-1). Wird in Polymeren und Harzen, Beschichtungsprodukten, Klebstoffen und Dichtungsmitteln, Lederbehandlungsprodukten und Laborchemikalien verwendet.
  • Isobutyl-4-hydroxybenzoat (EG 224-208-8, CAS 4247-02-3). Wird bei der Herstellung von Stoffen und in Beschichtungsprodukten, Füllstoffen, Spachtelmassen, Gipsen, Knetmasse sowie Tinten und Tonern verwendet.
  • Bis(2-ethylhexyl)tetrabromophthalat, das jedes der einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon umfasst. Wird als Flammschutzmittel und als Weichmacher für flexibles Polyvinylchlorid und zur Verwendung in Draht- und Kabelisolierungen, Filmen und Folien, Teppichböden, beschichteten Stoffen, Wandverkleidungen und Klebstoffen verwendet.
  • Bariumdibortetraoxid (EG 237-222-4, CAS 13701-59-2). Wird in Farben und Beschichtungen verwendet.
  • Reaktionsmasse von 2,2,3,3,5,5,6,6-Octafluor-4-(1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan-2-yl)morpholin und 2,2,3,3,5,5,6,6-Octafluor-4-(Heptafluorpropyl)morpholin (FC-770) (EG 473-390-7, CAS -). Wird in Artikeln, von Fachleuten (weit verbreitete Verwendung), bei der Formulierung oder Umverpackung, in Industrieanlagen und bei der Herstellung verwendet.
  • 2,2′,6,6′-Tetrabrom-4,4′-Isopropylidendiphenol (Tetrabrombisphenol-A; TBBPA) (EG 201-236-9, CAS 79-94-7). Wird als reaktives Flammschutzmittel und als additives Flammschutzmittel bei der Herstellung von Polymerharzen, in Produkten wie epoxidbeschichteten Leiterplatten, gedruckten Schaltungen, Papier und Textilien verwendet.
  • 1,1′-[Ethan-1,2-diylbisoxy]bis[2,4,6-tribrombenzol] (EG 253-692-3, CAS 37853-59-1). Der Stoff ist nicht unter REACH registriert.

Die Konsultationen laufen noch bis zum 17. Oktober 2022. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Beschränkung von Mikroplastik: Entwurf der Europäischen Kommission vorgestellt

Auf der Sitzung des REACH-Ausschusses am 23. September wurde der Entwurf für einen Legislativvorschlag zur Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik zur Diskussion gestellt. Der Entwurf beschreibt den Anwendungsbereich der Beschränkung, erhöht die Größe der erfassten Partikel im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag und sieht eine Übergangsfrist von bis zu zwölf Jahren für bestimmte Produkte vor.

Die vorgeschlagene Beschränkung ist die erste Gruppenbeschränkung dieser Art und zielt potenziell auf eine breite Palette von Produkten ab, darunter:

  • kosmetische Lippen- und Nagelprodukte, kosmetische Produkte zum Abspülen und zum Auftragen;
  • bestimmte Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Produkte für die Landwirtschaft und den Gartenbau;
  • Reinigungsmittel, Wachse, Poliermittel und Luftpflegemittel;
  • Verkapselung von Duftstoffen;
  • Granulat zur Verwendung auf synthetischen Sportböden; und
  • medizinische Geräte.

Den vollständigen Text des Entwurfs für Beschränkungen für Mikropartikel aus synthetischen Polymeren können Sie hier lesen.

In der gleichen Sitzung erörterten die Mitglieder des REACH-Ausschusses den Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Beschränkung von Blei in PVC, den Sie hier einsehen können.