2. November 2022

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Zur Erinnerung: Auch Online-Verkäufer haben HazCom-Verpflichtungen

Das EU-weite Rechtsdurchsetzungsprojekt zu Online-Verkäufen im letzten Jahr hat gezeigt, dass ein erhebliches Maß an Nichteinhaltung bei online verkauften Produkten besteht.

Bei Online-Verkäufen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise, Informationen und Etiketten auf der Webseite angegeben werden und in ihrer Gesamtheit deutlich sichtbar sein, bevor der Kunde seinen Kauf tätigt.

Außerdem sollte die Sprache der Gefahrenhinweise den Anforderungen des Zielmarktes entsprechen. Die Verkäufer verlassen sich häufig auf Etiketten und Sicherheitsdatenblätter (SDS), die von Nicht-EU-Lieferanten erstellt wurden, was die Einhaltung der Vorschriften für EU-Einzelhändler erschwert.

Die Quote der Nichteinhaltung der Vorschriften ist bei Online-Marktplätzen – den E-Commerce-Plattformen, die als Vermittler für verschiedene Verkäufer fungieren – viel höher als bei Webshops, bei denen die Produkte direkt von den Lieferanten verkauft werden, die für die Einhaltung der Vorschriften in ihren Beständen verantwortlich sind. Eine zusätzliche Schwierigkeit ergibt sich aus der Rolle der Fulfillment-Dienstleister – Logistikzentren, die nicht für die Bestände und deren Einhaltung verantwortlich sind.

Die Gesetzgebung nimmt Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister stärker für die Einhaltung der Chemikalienvorschriften in die Verantwortung, insbesondere wenn ein Nicht-EU-Exporteur von chemischen Produkten keine Niederlassung in der EU hat. Diese kann sowohl den Lieferanten (Bereitstellung von SDS, Kennzeichnung) als auch den Importeur (Registrierung, Klassifizierung) in die Pflicht nehmen. Außerdem müssen Fulfilment-Dienstleister in der EU Maßnahmen zur Arbeitssicherheit ergreifen, um ihre Mitarbeiter zu schützen, einschließlich geeigneter Informationen zur sicheren Verwendung der Produkte, mit denen diese umgehen.

Das zur Landbell Group gehörende Unternehmen H2 Compliance ist mit den einzigartigen Herausforderungen und dem wachsenden Druck auf Online-Marktplätze, Fulfilment-Dienstleister, Online-Händler und Lieferanten mit einem breiten globalen Kundenstamm gut vorbereitet.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um Ihre Anforderungen zu besprechen und um Unterstützung bei der Navigation in diesem immer wichtiger werdenden Compliance-Bereich zu erhalten.

 

Denken Sie daran, bis Anfang 2023 auf das neue SDS-Format umzustellen!

Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (safety data sheets, SDS) für den EU-Markt ändern sich – und SDS sollten ab dem 1. Januar 2023 dem neuen Standard entsprechen.

Der geänderte Anhang II der REACH-Verordnung beschreibt, welche Informationen in jedem der 16 Abschnitte des SDS enthalten sein müssen. Die Änderungen, die sowohl größere als auch kleinere Auswirkungen auf den Inhalt der SDS haben, umfassen erweiterte Informationen über:

  • Nanoformen (Abschnitt 1),
  • endokrine Eigenschaften (Abschnitte 2, 3, 11 und 12)m
  • physikalische und chemische Eigenschaften (Abschnitt 9) sowie
  • Transport (Abschnitt 14).

Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und Schätzwerte für die akute Toxizität sollten nun enthalten sein (Abschnitt 3), ebenso wie niedrigere Konzentrationsgrenzwerte für bestimmte Stoffe – zum Beispiel solche, die als atemwegs- und hautsensibilisierend eingestuft sind.

Da nur noch zwei Monate Übergangsfrist verbleiben, ist jetzt die letzte Gelegenheit, Ihr SDS zu prüfen und zu aktualisieren.

Wenden Sie sich an das HazCom-Team von H2 Compliance und abonnieren Sie deren Newsletter, um weitere Informationen zu erhalten.

 

Einführung neuer Gefahrenklassen durch CLP-Änderung

Die Europäische Kommission ändert die Verordnung (EG) 1272/2008 mit Bezug auf Gefahrenklassen und Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

Folgende neuen Gefahrenklassen (und entsprechende neue Abschnitte) werden in dem Entwurf vorgeschlagen:

  • 11. Endokrinschädliche Eigenschaften für die menschliche Gesundheit,
  • 2. Endrokrinschädliche Eigenschaften für die Umwelt,
  • 3. Persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) oder sehr persistente, sehr bioakkumulierbare (vPvB) Eigenschaften sowie
  • 4. Persistente, mobile und toxische (PMT) oder sehr persistente, sehr mobile (vPvM) Eigenschaften.

In ihrer Präambel zur Überarbeitung weist die Kommission auf die Notwendigkeit hin, sich durch die Einführung neuer Gefahrenklassen und Kriterien an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Sie bezieht sich auf die Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Identifizierung von Stoffen, die aufgrund ihrer endokrinschädlichen Eigenschaften bedenklich sind, sowie bei PBT-, vPvB-, PMT- und vPvM-Eigenschaften im Rahmen der REACH-Verordnung.

Im Entwurf des delegierten Rechtsakts wird ein aufgeschobenes Anwendungsdatum für die neuen Gefahrenklassen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass die Lieferanten von Stoffen und Gemischen genug Zeit haben, sich an die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften anzupassen. Es ist vorgesehen, dass Produkte, die vor Ablauf der Aufschiebungsfrist in Verkehr gebracht werden, ohne Neueinstufung und Neukennzeichnung auf dem Markt bleiben können, um eine zusätzliche Belastung der Lieferanten zu vermeiden.

Nach der Konsultation im Oktober steht der weitere Zeitplan für die Verabschiedung durch die Kommission derzeit noch nicht. Entwürfe von Rechtstexten und öffentliche Stellungnahmen sind hier verfügbar.

 

EU-Umweltrecht – Überprüfung der Umsetzung 2022

Letzten Monat veröffentlichte die Europäische Kommission ihre dritte Überprüfung der Umsetzung des Umweltrechts (Environmental Implementation Review, EIR) – ein regelmäßiger Berichts- und Kooperationsmechanismus, der die Umsetzung der EU-Umweltvorschriften und -politik verbessern soll. Die ersten beiden Überprüfungen wurden 2017 bzw. 2019 vorgenommen.

Der EIR 2022 berichtet über die Fortschritte von 27 Ländern bei der Einhaltung der wichtigsten Umweltverpflichtungen und enthält ein Strategiepapier, in dem die gemeinsamen Herausforderungen und vorrangigen Maßnahmen für alle Länder aufgezeigt werden.

Folgende Abschnitte sind für Kunden der Landbell Group von besonderem Interesse:

·       3.1. Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement sowie

·       3.3. Auf dem Weg zu „Zero Pollution“ mit einem speziellen Abschnitt über Chemikalien.

Ausführlichere Informationen über den Abschnitt Chemikalien finden Sie im H2 Compliance- Newsletter. Den Artikel können Sie hier lesen.