Chemikalien Compliance… was gibt’s Neues im Juli?

Chemikalien Compliance… was gibt’s Neues im Juli?

Ein neuer Stoff auf der REACH-Kandidatenliste

N-(Hydroxymethyl)acrylamid wurde auf die Kandidatenliste der für die Zulassung besonders besorgniserregender Stoffe aufgenommen. Die Liste enthält derzeit 224 Einträge für gefährliche Chemikalien.

N-(Hydroxymethyl)acrylamid (CAS-Nummer 924-42-5) steht aufgrund seiner krebserregenden und mutagenen Eigenschaften auf der Liste. Es wird z.B. in Polymeren und bei der Herstellung anderer Chemikalien, Farben und Beschichtungen sowie in Textilien, Leder oder Pelzen verwendet.

Was bedeutet dieser Schritt für Unternehmen, die diesen Stoff verwenden?

Europäische Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen, die den Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewichtsprozent) enthalten, müssen:

  • ihre Kunden über das Vorhandensein des Stoffes informieren, ausreichende Informationen über die sichere Verwendung bereitstellen und die ECHA benachrichtigen (REACH-Verordnung) und
  • eine Meldung an die ECHA-Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Produkten (SCIP) übermitteln (Abfallrahmenrichtlinie).

Der Stoff kann in Zukunft in die Zulassungsliste aufgenommen werden. Wenn dies der Fall ist, ist seine Verwendung verboten, es sei denn, ein Unternehmen erhält von der Europäischen Kommission eine Zulassung für seine Verwendung.

 

Gefährliche Chemikalien für weiteres Risikomanagement

Rund 300 der 1.900 von der ECHA im Jahr 2021 bewerteten Chemikalien könnten sofortige Risikomanagementmaßnahmen erfordern. Dies geht aus dem vierten Bericht der ECHA im Rahmen ihrer Regulierungsstrategie hervor, der im Juni veröffentlicht wurde.

Um die Gefahren und geeigneten Vorsichtsmaßnahmen zu bestätigen, werden die Unternehmen aufgefordert, ihre Registrierungen proaktiv mit aktuellen Informationen zu aktualisieren, um zu vermeiden, dass regulatorische Maßnahmen auf der Grundlage veralteter Daten geplant werden.

Einige dieser Chemikalien müssen eingeschränkt werden und wurden bereits in den Fahrplan der Europäischen Kommission für Beschränkungen aufgenommen, den wir in der letzten Ausgabe von KOMPASS vorgestellt haben (siehe Artikel hier).

Es wird auch mit einer Zunahme der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) gerechnet, da dies häufig einer der ersten Schritte im Risikomanagement ist.

 

Konsultationen und Gesetzesinitiativen

REACH

Vorschläge zur Beschränkung

- Per- und Polyfluoralkyl-Stoffe (PFASs). Frist: 23/09/2022

- N,N-Dimethylacetamid (DMAC); 1-Ethylpyrrolidin-2-one (NEP). Frist: 20/12/2022

- Terphenyl, hydriert. Frist: 20/12/2022

 

Aufruf zur Einreichung von Beweisen für hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchermischungen. Frist: 30/09/2022

CLP

Konsultationen zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung

10 laufende CLH-Konsultationen zu verschiedenen Stoffen


Rücknahmeziel für Batterien erreicht

Rücknahmeziel für Batterien erreicht

Die Batterierücknahme-Systeme der Landbell Group erfüllen neue Sammelziele in Deutschland

Die von der Landbell Group betriebenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien haben die gesetzlichen Sammelverpflichtungen für das Jahr 2021 erfüllt. Die im Batteriegesetz vorgesehene Mindestquote war im Vergleich zum Vorjahr 2020 um 5 Prozentpunkte angehoben worden.

Das System der DS Entsorgungs- und Dienstleistungs- GmbH erreichte eine Sammelquote von 55,9 Prozent und konnte die geforderte Mindestquote von 50 Prozent deutlich übertreffen. Grund für die gestiegene Sammelquote ist unter anderem, dass das System im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der angebundenen Sammelstellen um zehn Prozent ausbauen konnte. Dabei gab es insbesondere bei den sogenannten freiwilligen Sammelstellen einen deutlichen Zuwachs. Auch das seit dem 18. November 2021 im Betrieb befindliche System der Landbell GmbH konnte die Sammelverpflichtungen auf Anhieb übererfüllen.

Erfreulich ist zudem, dass unsere Rücknahmesysteme eine deutliche Zunahme von Registrierungen von sogenannten Marktplatzverkäufern, also Verkäufern auf Online-Plattformen, feststellen konnten. Hintergrund dürfte die ab 1. Januar 2023 geltende Vorschrift des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sein, nach der Betreiber elektronischer Marktplätze das Anbieten von Elektrogeräten nur dann ermöglichen dürfen, wenn der entsprechende Hersteller ordnungsgemäß registriert ist. Auch wenn diese Pflicht für den Betreiber von Onlineplattformen der Überprüfung einer ordnungsgemäßen Überwachung nicht für Batterien gilt, wird die Herstellerpflicht der Registrierung von Batterien umgesetzt. Gleichzeitig zeigen die gestiegenen Registrierungen  von Verkäufern von Batterien, dass das Bewusstsein für das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung weiter zunimmt.


Mission erfüllt!

Mission erfüllt!

Gemeinsame Initiative zur Lösung von problematischen Elektroschrottfraktionen

Während die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) dazu beiträgt, das betriebliche und finanzielle Abfallmanagement in Ländern mit EPR-Systemen zu verbessern, stellt die Handhabung in Ländern ohne EPR-Verpflichtungen nach wie vor eine Herausforderung dar (siehe früheren Artikel im COMPASS). Besonders problematisch ist dies bei gefährlichen Abfällen und bei Abfällen, die wenig oder keine Einnahmen bringen oder nur Kosten verursachen.

Um Wege zur Sicherstellung der Handhabung und Finanzierung in Ländern ohne EPR-Gesetzgebung zu finden, haben Landbell Group und die PREVENT Abfall Allianz gerade ein 18-monatiges Projekt mit dem Titel „Pilotierung von Verwertungslösungen und innovativen Finanzierungsmodellen für problematische E-Abfallfraktionen“ abgeschlossen.

Die Hauptthemen des Projekts sind:

  • „carbon credits“ und deren Verwendung zur Finanzierung der Behandlung von Kühlschrankisolierschaum in den Balkanländern,
  • die Wiederverwendung von Lithium-Ionen-Phosphat-Batterien aus Solarprodukten in Tansania,
  • der Aufbau eines Marktes für Kunststoffe aus Elektroschrott in Brasilien und
  • die Verbringung von gemischtem Elektroschrott als praktikabler Weg zur Querfinanzierung der Kosten für verschiedene Abfallfraktionen aus dem Senegal.

Die Projektergebnisse sind im Abschlussbericht und in den Finanzierungsmodellen enthalten, die Lösungsvorschläge für Lithium-Ionen-Batterien, E-Schrott-Kunststoffe, PUR-Schaumstoffe aus Kühlschränken und Ladungen aus verschiedenen Abfallströmen aufzeigen.

Weitere Informationen über die Herausforderungen und Lösungen finden Sie auf der Projektwebseite.


Fokus auf...die Vereinigten Staaten

Fokus auf...die Vereinigten Staaten

Welche Änderungen wurden in drei Staaten eingeführt?

Colorado:

Nach Maine und Oregon, die im vergangenen Jahr neue Gesetze zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen eingeführt haben, ist Colorado nun der dritte US-Bundesstaat, der ein solches Gesetz verabschiedet hat.

Der Gouverneur von Colorado, Jared Polis, unterzeichnete am 3. Juni 2022 die „House Bill 22-1355 Producer Responsibility Program for Recycling“.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Hersteller von „betroffenen Materialien“, zu denen Verpackungsmaterialien und Papierprodukte gehören, bis zum 1. Juni 2023 eine vom Direktor der Behörde für öffentliche Gesundheit und Umwelt von Colorado zugelassene, nicht gewinnorientierte Organisation gründen müssen.

Diese Organisation wird für die Einrichtung und Umsetzung eines landesweiten Programms verantwortlich sein, das Sammel- und Recyclingdienste für Einwohner, öffentliche Einrichtungen, kleine Unternehmen, Schulen, Gaststätten sowie staatliche und lokale Regierungsgebäude anbietet. Das Programm wird durch die von den teilnehmenden Herstellern gezahlten Gebühren finanziert.

Am 1. Januar 2025 und an jedem darauffolgenden 1. Januar können die Hersteller dem Beirat einen individuellen Programmplan als Alternative zur Teilnahme an dem oben genannten Programm vorlegen. Wenn Sie dies beabsichtigen, müssen Sie die Behörde jeweils ein Jahr vorher, also bis zum 1. Januar 2024 bzw. jedem darauffolgenden 1. Januar, informieren.

Ab dem 1. Juli 2025 dürfen Hersteller keine Produkte mehr verkaufen oder vertreiben, die betroffene Materialien verwenden, es sei denn, sie nehmen an dem Programm teil.

Connecticut:

Connecticut ist einer von 10 Bundesstaaten in den Vereinigten Staaten, die die sogenannten „Flaschenrechnungen“ („bottle bills“) eingeführt haben.

Flaschenrechnungen, auch bekannt als Behälterrücknahmeprogramme oder Pfandsysteme, schaffen eine nachhaltige Methode zum Sammeln von Getränkeflaschen und -dosen, indem sie einen finanziellen Anreiz für die Rückgabe des gebrauchten Behälters zum Recycling bieten.

Mit dem im Juni 2021 verabschiedeten Gesetz über die Bewirtschaftung fester Abfälle wurde die Bearbeitungsgebühr für Behälter erhöht (mit Wirkung vom 1. Oktober 2021) und die Liste der unter das Flaschenpfand fallenden Behältertypen erweitert. Dank der erweiterten Liste der zulässigen Getränkebehälter wird Connecticut ab 2023 mehr Arten von Behältern in seinem Flaschenrücknahmesystem akzeptieren können.

Ein neuer Aspekt des Gesetzes besteht darin, dass Spirituosengroßhändler verpflichtet sind, einen Aufschlag von fünf Cent auf Miniatur-Alkoholflaschen an Einzelhändler zu erheben. Im Gegensatz zu anderen Getränkebehältern wie Wasser- oder Bierflaschen wird der Aufschlag auf Miniatur-Alkoholflaschen nicht direkt in Form eines Flaschenpfands an den Verbraucher zurückgegeben. Stattdessen sollen die Gemeinden die Mittel aus diesem Aufschlag für Umweltmaßnahmen verwenden, die darauf abzielen, das Aufkommen an festen Abfällen in ihrer Gemeinde oder die Auswirkungen von Vermüllung zu verringern.

Das Gesetz verdoppelt auch den Erstattungswert von 5 auf 10 Cent ab Januar 2024 und sieht weitere Anforderungen vor, die die Rücknahme von Behältern für die Verbraucher bequemer machen sollen. Außerdem können Unternehmen ein Stewardship-System vorschlagen.

Maine:

Im Mai 2022 verabschiedete der Bundesstaat Maine ein Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft durch eine Erhöhung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Kunststoffgetränkebehältern.

Das Gesetz ist ein weiteres Beispiel für die Bemühungen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in den Vereinigten Staaten.

Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 und bis zum 31. Dezember 2030 im Bundesstaat keine Kunststoffgetränkebehälter verkaufen, zum Verkauf anbieten oder vertreiben dürfen, wenn sie nicht im Durchschnitt und insgesamt mindestens 25% recycelten Kunststoff enthalten. Ab dem 1. Januar 2031 wird dieses Ziel auf 30% angehoben.

Am oder vor dem 1. April 2024 und danach jährlich müssen die Unternehmen dem Ministerium einen Bericht vorlegen, in dem sie, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Kunststoffarten,

  • die Gewichtsmenge des recycelten Kunststoffs nach Verbrauch in Pfund,
  • die Gewichtsmenge des Kunststoffs, der nicht aus recyceltem Post-Verbraucher-Kunststoff besteht, in Pfund und
  • den prozentualen Anteil des recycelten Kunststoffs am Gesamtgewicht aller Kunststoffgetränkebehälter, die sie im vorangegangenen Kalenderjahr im Bundesstaat in Verkehr gebracht haben.

Colorado, Connecticut und Maine sind drei der Bundesstaaten, die von dem Regulatory Tracking Service der Landbell Group abgedeckt werden. Mehr über diesen Service erfahren Sie hier.


Was wissen Sie über chemisches Recycling?

Was wissen Sie über chemisches Recycling?

Landbell Group erläutert die Herausforderungen und Probleme auf der AMI-Konferenz

Der Experte für Recyclingtechnologien der Landbell Group, Siddharth Bagri, hat am Mittwoch, den 15. Juni, einen Vortrag auf der Konferenz „Chemical Recycling“ in Köln gehalten.

Siddharths Präsentation mit dem Titel „Die erweiterte Rolle von EPR in der Kreislaufwirtschaft“ konzentrierte sich auf folgende Punkte:

  • EPR-Systeme und ihre Rolle bei der Bekämpfung der Kunststoffverschmutzung,
  • aktuelle Herausforderungen für die Sortier- und Recyclinginfrastruktur für Post-Verbraucher-Kunststoffabfälle sowie
  • die Notwendigkeit zusätzlicher Recyclingtechnologien und eines umfassenden Engagements der Stakeholder.

Die Landbell Group untersucht die Herausforderungen und Möglichkeiten fortschrittlicher Recyclingtechnologien für Kunststoffabfälle. Diese Veranstaltung bot daher die Gelegenheit, die Entwicklungen im Bereich des fortschrittlichen Recyclings und dessen Integration in die Recycling-Lieferkette zu erkunden und zu diskutieren.

„Im Laufe der Jahre haben sich die AMI-Konferenzen zum chemischen Recycling als großartige Plattformen erwiesen, um alle Interessengruppen der Kunststoffwertschöpfungskette zusammenzubringen und die verschiedenen Probleme der Branche zu diskutieren“, sagt Siddharth. „In diesem Jahr konzentrierte sich die Konferenz besonders auf die Notwendigkeit klarer Definitionen und Vorschriften für das chemische Recycling auf EU-Ebene, wobei der ökologische Aspekt des fortschrittlichen Recyclings, die Notwendigkeit nachhaltig gestalteter Produkte und die Beschaffung von Rohstoffen angesprochen wurden.“

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung und ein Interview mit Siddarth finden Sie auf der Webseite der Veranstaltung.


Bühne frei für die Circular Economy

Bühne frei für die Circular Economy

ERP Portugal und ERP Irland informieren Festival-Besucher über Circular Economy

Zwei Unternehmen der Landbell Group haben an Sommerfestivals teilgenommen, um für die Kreislaufwirtschaft zu werben und gesellschaftliche Veränderungen anzuregen.

ERP Portugal kooperierte vom 9. bis 11. Juni mit dem Musikfestival NOS Primavera Sound in Porto. Der interaktive Stand von ERP zielte darauf ab, die Festivalbesucher für den richtigen Umgang mit Elektroschrott zu sensibilisieren, und zwar auf eine zugängliche und unterhaltsame Weise.

ERP Irland war „principal circular festival partner“ des Body & Soul Festivals, Irlands populärstem Kreativfestival, das zunehmend nachhaltiger und zirkulärer wird.

ERP Irland und Body & Soul haben sich zusammengetan, um eine groß angelegte Installation namens „GO GREEN“ zu präsentieren, die aus kleinem Haushaltselektronikschrott hergestellt wurde. Ziel der Kunstinstallation war es, die irische Öffentlichkeit dazu zu motivieren, ungenutzte oder kaputte Elektrokleingeräte zu entsorgen statt sie in ihren Wohnungen zu horten. GO GREEN fand vom 17. bis 19. Juni 2022 in Ballinlough Castle, Grafschaft Westmeath, statt.

Sommerfestivals sind auf Grund ihrer Popularität eine gute Gelegenheit, auf die vielen kleinen Maßnahmen aufmerksam zu machen, mit denen wir zur Erreichung einer Kreislaufwirtschaft beitragen können.


Circular Economy - Veränderungen weltweit im Juli

Circular Economy - Veränderungen weltweit im Juli

Neue Regeln zur Ausfuhr von Elektroabfällen

Strengere Bestimmungen ab Januar 2025

Auf der 15. Sitzung des Basler Übereinkommens wurden von den Teilnehmern neue Regeln für den Export von Elektroabfällen beschlossen, um deren Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen in Entwicklungsländern zu verringern. Ab dem 1. Januar 2025 werden sowohl gefährliche als auch ungefährliche Elektroabfälle höheren Exporthürden unterliegen. Als Mindestanforderung muss nun eine Anmeldung durch den Exporteur und eine entsprechende Zustimmung durch den Importeur erfolgen.

Um das Recycling von Elektroabfällen nicht zu konterkarieren, sollen ungefährliche, vorverarbeitete Sekundärprodukte von den Exportbeschränkungen ausgenommen werden. Außerdem kann so der Handel mit Elektroabfällen vereinfacht werden, da Zoll- und Grenzbehörden künftig nicht mehr in der Verantwortung sind, die Gefährlichkeit von Elektroabfällen bestimmen zu müssen.

Da die USA nicht am Basler Übereinkommen teilnehmen, ist die Annahme von US-amerikanischen Elektroabfällen durch die Teilnehmenden vorerst nicht gestattet, es sei denn es liegt ein entsprechendes bi- oder multilaterales Abkommen mit ähnlichen Bestimmungen vor. Darüber hinaus schlägt die EU einen gesonderten Weg ein, da sie den Export von Elektroabfällen in Entwicklungsländer im Rahmen der Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung generell untersagen will.

 

Plastik wird nicht einfach verschwinden

OECD-Bericht prognostiziert Verdreifachung der Kunststoffproduktion bis 2060

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen neuen Bericht über die zukünftige Entwicklung der weltweiten Plastikproduktion veröffentlicht, der einen umfassenden Überblick über verschiedene Szenarien bis 2060 aufzeigt. Das Ausgangsszenario prognostiziert, dass sich die jährliche Plastikproduktion auf 1,2 Milliarden Tonnen bis 2060 steigern könnte. Treiber für diese Verdreifachung soll insbesondere die steigende Nachfrage aus Afrika und Asien sein, obwohl der Pro-Kopf-Verbrauch mit 238 kg in OECD-Ländern noch immer wesentlich höher liegen werde als im Rest der Welt (77 kg).

Der Bericht stellt darüber hinaus zwei weitere Szenarien dar. Im ersten Szenario werden fiskale und regulatorische Maßnahmen für die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft und Vermeidung von Umweltschäden ergriffen, wenngleich sich diese vorrangig auf regionale Maßnahmen in OECD-Ländern konzentrieren. Im Vergleich zum Ausgangsszenario könnten diese Maßnahmen den Plastikabfall um ein Fünftel reduzieren und die Recyclingquote von 12% im Ausgangsszenario auf 40% steigern. Den Berechnungen zugrunde gelegt wurde die theoretische Einführung einer Plastik- und Verpackungssteuer, die bis 2060 750 US-Dollar pro Tonne beträgt und die die Nachfrage an und die Produktion von Plastik verringern würde.

Das zweite Szenario betrachtet die Auswirkung einer globalen Kraftanstrengung, die auf eine Schließung sämtlicher undichter Stellen in der Plastikentsorgung ausgerichtet ist und durch korrespondierende zielorientierte Politik begleitet wird. Die unterstellte Plastiksteuer ist mit 1.500 US-Dollar pro Tonne doppelt so hoch wie im ersten Szenario. Für die jährliche Plastikproduktion wird ein Wert von 800 Millionen Tonnen und für die Recyclingquote ein Wert von 60% prognostiziert.

 


Gute und schlechte Nachrichten aus Deutschland

Gute und schlechte Nachrichten aus Deutschland

Verpackungsabfälle nehmen zu, der Export von Kunststoffabfällen geht zurück

Eine neue Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung hat die Ursachen für den 14-prozentigen Anstieg der Verpackungsabfälle in Deutschland in den letzten drei Jahrzehnten untersucht. Zwar konnten die Material- und Rohstoffeffizienz im Vergleich zu 1991 deutlich verbessert und 92% des konsumbedingten Verpackungsmehraufwands vermieden werden. Allerdings hat sich der Produktkonsum in Deutschland im selben Zeitraum substanziell erhöht.

Eine weitere Ursache für den Anstieg ist die Zunahme an kleinen Haushalten und damit dem Bedarf an kleinen Packungsgrößen. Dieser Umstand verursachte rund 0,9 Millionen Tonnen Abfall. Darin zeigt sich der Einfluss von strukturellen Veränderungen auf den Verpackungskonsum, welche nicht nur in Deutschland, sondern weltweit von Bedeutung sind. Ein weiterer globaler Trend im Verpackungsbereich ist das rasante Wachstum des Onlinehandels, das dem Trend des sinkenden Verpackungsaufwands pro Produkt entgegenwirkt.

Gleichzeitig exportierte Deutschland rund 25% weniger Kunststoffabfälle 2021 als im Vorjahr, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervorgeht. Zwar ist Deutschland damit noch immer der größte europäische Exporteur von Plastikabfällen, hat aber seit 2011 seine Exporte halbiert. Ein Grund dafür ist die Einfuhrbeschränkungen für Plastikabfälle durch einige asiatische Länder. Nach China beispielsweise, welches seit 2018 den Import von unsortiertem Plastikabfall verbietet, wurde im Jahr 2021 weniger als eine Tonne deutschen Abfalls exportiert. Ein Jahrzehnt zuvor war China noch der wichtigste Empfänger deutschen Kunststoffabfalls mit 763.400 Tonnen. Der neue Spitzenabnehmer ist die Niederlande mit 155.800 Tonnen, auf Platz zwei und drei folgen die Türkei und Polen.

 


Umwelt Compliance...die neuesten Entwicklungen im Juli

Umwelt Compliance...die neuesten Entwicklungen im Juli

ERP teilt Positionspapier zu PPWD mit der Europäischen Kommission

Europäisches Parlament geht in die Sommerpause

Genau wie in vielen Parlamenten der Mitgliedstaaten beginnt dieser Tage auch im Europäischen Parlament die Sommerpause. Laufende Gesetzgebungsverfahren, etwa zur Batterieverordnung oder zur Abfallverbringungsverordnung, über die wir in den vergangenen Ausgaben von COMPASS regelmäßig berichtet haben, werden in diesem Zeitraum nicht weiter vorangetrieben. Mitte September kehrt das Parlament dann aus der Sommerpause zurück – und mit ihm unsere regulatorischen Updates.

Auch in der Europäischen Kommission wird es in den kommenden Wochen ruhiger werden – wenngleich es hier keine offizielle Sommerpause gibt. Die Vorbereitungen zu anstehenden Gesetzesinitiativen wie der Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie (PPWD) gehen deshalb weiter. Zur Unterstützung dieses Prozesses hat das zur Landbell Group gehörende Unternehmen European Recycling Platform ein Positionspapier veröffentlicht, das der Europäischen Kommission vorgelegt wurde. Das Papier konzentriert sich auf die Kriterien und Prozesse für die ökologische Gestaltung der EPR-Entgelte für Verpackungen sowie die notwendige Abstimmung dieser auf die kommenden Verpackungsanforderungen, die in der PPWD festgelegt sind. Diese obligatorischen Designanforderungen werden derzeit neu gefasst und bilden dann eine neue Grundlage für die Kriterien der Modulation der EPR-Entgelte.

 

Ökodesign-Anforderungen bald für alle Produkte erforderlich?

Die Europäische Kommission arbeitet daran, die Anforderungen auf die meisten Produkte auszuweiten

Die Ökodesign-Anforderungen, mit denen ein Mindeststandard für das Design bestimmter Produkte festgelegt werden, könnten schon bald für nahezu alle physischen Waren gelten, die in der Europäischen Union auf den Markt gebrachten werden. So steht es in dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine „Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“, den diese Ende März vorgelegt hat (siehe April-Ausgabe von COMPASS). Ausgeschlossen werden sollen lediglich vereinzelte Produktgruppen wie Lebens- oder Arzneimittel.

Die neue Verordnung soll Vorgaben für folgende Designaspekte machen, die von der Kommission in delegierten Rechtsakten zu konkretisieren sind:

  • Haltbarkeit und Zuverlässigkeit von Produkten,
  • Wiederverwendbarkeit von Produkten,
  • Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, Wartung und Überholung von Produkten,
  • das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe in Produkten,
  • Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten,
  • Rezyklatanteil in Produkten,
  • Wiederaufarbeitung und Recycling von Produkten,
  • Verringerung des CO2-Fußabdrucks und des Umweltfußabdrucks,
  • Menge der durch das Produkt voraussichtlich entstehenden Abfallstoffe.

Zudem soll ein digitaler Produktpass eingeführt werden, der Umweltkriterien für die öffentliche Beschaffung vorsieht und verhindern soll, dass unverkaufte Verbraucherprodukte vernichtet werden.

 

Die Textilstrategie der EU: ein mutiger Schritt

Europäische Kommission plant harmonisierte EPR-Vorschriften für Textilien

Die Europäische Kommission will einen einheitlichen Rechtsrahmen für die geplante Einführung der erweiterten Herstellverantwortung (EPR) im Textilbereich schaffen. Das sagte ein Vertreter der Generaldirektion Umwelt bei einer Debatte im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über die von der Kommission im März vorgelegte Textilstrategie.

Die Einführung der EPR-Vorschriften soll im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie (siehe Artikel weiter unten) umgesetzt werden. Dabei sei auch geplant, nach ökologischen Kriterien gestaffelte Lizenzentgelte („modulated fees“) einzuführen, um Hersteller und Marken dazu anzureizen, das Design ihrer Textilien möglichst nach zirkulären Kriterien auszurichten.

Das übergeordnete Ziel sei es sicherzustellen, dass Textilien länger halten und sich besser recyceln, wiederverwenden und reparieren lassen. Das wiederum soll den Ressourcenverbrauch verringern und die Rückgewinnung wertvoller Materialien verbessern. Neben der Einführung der EPR sind auch strengere Design- und Informationsanforderungen geplant.

 

Wie würden Sie die Abfallwirtschaft verbessern?

Beteiligen Sie sich an der laufenden öffentlichen Konsultation zur Abfallrahmenrichtlinie

Die Europäische Kommission arbeitet an einer Novelle der Abfallrahmenrichtlinie, mit der u.a. die Wiederverwendung von Produkten gestärkt und die getrennte Sammlung von Abfällen verbessert werden soll (siehe März-Ausgabe von COMPASS). Um dabei die Erfahrung und Expertise von Unternehmen, Verbänden und anderen Akteure einbeziehen zu können, hat die Kommission Ende Mai ein Konsultationsverfahren eröffnet.

Interessierte können ihre Meinung durch das Ausfüllen eines umfangreichen Online-Fragebogens kundtun. Die Konsultation läuft noch bis zum 16. August.

Das zur Landbell Group gehörende Unternehmen European Recycling Platform hatte bereits im Februar ein Positionspapier zur Abfallrahmenrichtlinie an die Kommission geschickt und wird sich auch an dem laufenden Konsultationsverfahren beteiligen.