Können wir Ihnen helfen?

Können wir Ihnen helfen?

Ab sofort benötigen Hersteller ohne Sitz in Deutschland einen autorisierten ElektroG-Bevollmächtigten

Ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland benötigen jetzt einen Bevollmächtigten, der die gesetzlichen Pflichten im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) für sie übernimmt. Ab dem 1. Januar 2023 müssen diese Bevollmächtigten eine Zulassung der Stiftung ear (elektro-altgeräte register) vorweisen können, wenn sie mehr als 20 zeitgleich wirksame Registrierungen haben.

Derzeit besitzen nur eine Handvoll Bevollmächtigte diese Zulassung, unter anderem Landbell und European Recycling Platform. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen in diesem Bereich finden Sie hier.


Deutschland setzt auf nachhaltige Rohstoffversorgung

Deutschland setzt auf nachhaltige Rohstoffversorgung

Neue Rohstoffstrategie der Bundesregierung stärkt die Kreislaufwirtschaft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 3. Januar seinen Entwurf für die neue Rohstoffstrategie der Bundesregierung veröffentlicht, mit der der Weg in eine nachhaltige Rohstoffversorgung Deutschlands geebnet werden soll.

Die Strategie setzt drei Schwerpunkte:

  1. Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Recycling;
  2. Diversifizierung der Rohstofflieferketten;
  3. Sicherstellung eines fairen und nachhaltigen Marktrahmens.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Schaffung einer Kreislaufwirtschaft, in der Rohstoffe effizient genutzt und Verluste minimiert werden, was als unverzichtbar für Wirtschaftswachstum und das Erreichen der Klimazielen angesehen wird.

Für Abfallströme, in denen bereits hohe Recyclingquoten erreicht werden, z.B. Glas, Papier oder metallische Abfälle aus Eisen, plant die Bundesregierung eine stringentere Nutzung von hochwertigen Verwertungswegen und eine weitere Steigerung der Recyclingqualität. Zudem soll der Materialanteil, der durch Recycling im Kreislauf gehalten wird, von aktuell 13,4 % bis 2030 verdoppelt werden.

Konkret sollen folgende Maßnahmen getroffen werden, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken:

  • Einführung von digitalen Produktpässen;
  • Beschleunigung der Entwicklung von Qualitätsstandards für Rezyklate;
  • Entlassung qualitätsgesicherter Abfallprodukte aus dem Abfallrecht;
  • Festschreibung höherer Recyclingquoten;
  • Einführung einer produktspezifische Mindestquote für den Einsatz von Rezyklaten;
  • Sekundärrohstoffen auf europäischer Ebene.

Umwelt Compliance...die neuesten Entwicklungen im Februar

Umwelt Compliance...die neuesten Entwicklungen im Februar

Einigung zur EU-Batterieverordnung

Die neue Batterieverordnung ist in trockenen Tüchern. Ende letzten Jahres verständigten sich Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission auf einen politischen Kompromiss. Rat und Parlament müssen der Vorlage noch formal zustimmen. Die entsprechende Abstimmung im Parlament ist für den 7. März geplant.

Die Verordnung ersetzt die seit 2006 geltende Batterierichtlinie und zielt darauf ab, den veränderten Entwicklungen auf dem Batteriemarkt und den gestiegenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden.

Anders als die alte Richtlinie ist die neue Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig und bedarf keiner vorherigen nationalen Umsetzung -  mit einer Ausnahme: Die Anforderungen an das Ende der Lebensdauer, einschließlich der EPR und der kontinuierlichen Festlegung von Mindestanforderungen an die Mitgliedstaaten, müssen in nationales Recht umgesetzt werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • neue Batteriekategorien: Gerätebatterien, Starterbatterien, Traktionsbatterien, Industriebatterien und Batterien für sogenannte leichte Verkehrsmittel;
  • neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Starterbatterien, Traktionsbatterien und Industriebatterien inklusive einer Erklärung zum CO2-Fußabdruck, einer Kategorisierung in CO2-Leistungsklassen sowie CO2-Obergrenzen;
  • sogenannte Batteriepässe für Starter-, Industrie-, und Traktionsbatterien, Auskunft u.a. zum CO2-Fußabdruck, zu Leistungs- und Haltbarkeitsparametern sowie zur Zusammensetzung der Batterie geben;
  • Vorgaben zum Mindestrecyclatanteil von Batterien;
  • höhere Sammelquoten für Geräte-Altbatterien (45 % ab dem 31. Dezember 2023, 63 % ab 31. Dezember 2027, 73 % ab 31. Dezember 2030).

Die Verordnung tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Official Journal der Europäischen Union in Kraft. Dies wird voraussichtlich im Laufe des Aprils der Fall sein. Einige Aspekte der Verordnung, etwa die Vorschriften zum Management von Altbatterien, sind allerdings erst 24 Monate später anzuwenden.

 

Neues EU-Label zur Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets

Die Europäische Kommission hat ein neues EU-Label zur Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets beschlossen. Dieses enthält einen Reparierbarkeitsindex, welcher auf einer Skala von A-E angibt, wie gut die Geräte reparierbar sind. Die Einführung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Die Bewertung bezieht Kriterien wie die Anzahl der zur Demontage notwendigen Schritte, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder den Zeitraum, in dem die Geräte mit Softwareupdates versorgt werden, mit ein.

Das Energielabel soll einerseits Kunden bei der Kaufentscheidung unterstützen und andererseits Hersteller dazu bewegen, ihre Produkte innovativ und nachhaltig zu designen. Außerdem sollen Anreize für Kunden geschaffen werden, Altgeräte reparieren zu lassen, anstatt sie zu entsorgen.

 

Updates zur EPR-Reform in Großbritannien

Das britische Umweltministerium (Department for Environment, Food, and Rural Affairs, Defra) hat ein Business Readiness Forum ins Leben gerufen, um die Industrie über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und Projekte auf dem neuesten Stand zu halten. Zugleich erschien ein sogenannter Obligation Checker, der Unternehmen über ihre Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) aufklärt.

Die Initiative ist soll die Industrie über die aktuellen EPR-Reformen zu informieren. Das Forum sieht auch eine aktive Mitarbeit der Industrie vor, welche sich mit Fragen und Diskussionsbeiträgen einbringen soll. Das erste Forum fand am 10. Januar virtuell statt und soll in einem Zwei-Wochen-Rhythmus fortgesetzt werden.

ERP UK, ein Unternehmen der Landbell Group, nimmt an dem Forum teil.

 

Europäisches Parlament bezieht Position zur Abfallverbringungsverordnung

Am 17. Januar hat das Europäische Parlament über seine Verhandlungsposition für die anstehenden Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung abgestimmt. Die vom Umweltausschuss erarbeitete Vorlage erhielt eine große Mehrheit: 594 Abgeordnete stimmten dafür, 5 dagegen und 42 enthielten sich.

Hintergrund der Überarbeitung ist die stetig wachsende Menge an Abfall, welcher in Nicht-EU-Staaten verbracht wird. Die neue Verordnung zielt deshalb darauf ab, zum einen die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln und Abfälle in Ressourcen umzuwandeln, zum anderen Umwelt und Wettbewerb zu schützen.

So soll es grundsätzlich verboten sein, Abfall zum Zwecke der reinen Entsorgung an andere EU-Länder zu verschiffen. Ausnahmen sind nur in gut begründeten Einzelfällen zugelassen. Zudem werden neue Regeln für nicht-schädliche Abfälle und deren Verbringung in nicht-OECD Länder eingeführt. Demnach sollen diese lediglich in Länder geliefert werden dürfen, welche in der Lage und willens sind, diese Abfälle zurückzugewinnen. Die Kommission ist beauftragt, eine jährlich zu aktualisierende Liste mit entsprechenden Ländern zu erstellen.

In einigen Punkten geht die Position des Parlaments über den Vorschlag der Kommission hinaus. So fordert das Parlament ein komplettes Verbot von Plastikmüllexporten in Nicht-OECD Länder sowie eine „Phase-Out“-Periode von vier Jahren für entsprechende Exporte in OECD-Länder.

Der Europäische Rat hat sich noch nicht auf eine Verhandlungsposition geeinigt. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Trilogverhandlungen im zweiten Quartal dieses Jahres starten werden.

 

 


Chemikalien Compliance… was gibt’s Neues im Februar?

Chemikalien Compliance… was gibt’s Neues im Februar?

Neue Regelungen zu persistenten organischen Schadstoffen

Zum 29. Dezember 2022 ist die neue EU-Verordnung zu persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants, POP) in Kraft getreten, welche zum Ziel hat, Mensch und Umwelt vor besonders schädlichen Chemikalien in Abfällen zu schützen.

POPs zeichnen sich dadurch aus, dass sie besonders lange leben und sich in Organismen anreichern, wo sie hohe Schäden anrichten können. Zwar werden diese Stoffe heutzutage nicht mehr in neuen Produkten eingesetzt, dafür gelangen sie aber durch die Entsorgung von bestehenden Industrie- und Verbrauchergütern in den Abfallstrom.

Die neue Verordnung setzt einerseits Grenzwerte für neue Chemikalien fest und verschärft andererseits bestehende Grenzwerte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass POPs nicht wieder in den Kreislauf zurückkehren. Die Mitgliedsstaaten erhalten die Möglichkeit, die Regeln innerhalb des eigenen Rechtsrahmens abermals zu verschärfen.

Obwohl sie bereits formal in Kraft getreten sind, wird der Großteil der Regeln erst im Juni 2023 greifen, um Akteuren in der Abfallwirtschaft genügend Zeit für entsprechende Vorbereitungen zu geben.

Zusätzliche Informationen finden Sie hier.

 

Neun neue Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste

Am 17. Januar wurden neun weitere Stoffe auf die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen. Die Liste enthält derzeit 233 Einträge für gefährliche Chemikalien. Die vollständige Liste finden Sie hier.

Zu den Stoffen gehören sowohl Chemikalien, die in Konsumgütern und gewerblichen Produkten verwendet werden, als auch solche, die als Maßnahme zur Vermeidung künftiger „regrettable substitutions“ hinzugefügt wurden.

Was bedeuten die Änderungen für Unternehmen?

Europäische Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen, die diese Stoffe in einer Konzentration von über 0,1 % (Gewichtsprozent) enthalten, müssen:

  • ihre Kunden über das Vorhandensein dieser Stoffe informieren, ausreichende Informationen über die sichere Verwendung bereitstellen und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) benachrichtigen (REACH-Verordnung); sowie
  • eine Meldung an die ECHA-Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Produkten (SCIP) übermitteln (Abfallrahmenrichtlinie).

Die Stoffe können in Zukunft in die Zulassungsliste aufgenommen werden. Wenn dies der Fall ist, ist ihre Verwendung verboten, es sei denn, ein Unternehmen erhält eine Zulassung von der Europäischen Kommission.

 

Vorschlag zur Beschränkung von PFAS

Die Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens haben eine EU-/EWR-weite Kontrolle der Risiken bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS) gefordert. Einer der umfassendsten Vorschläge zur Beschränkung von PFAS im Rahmen von REACH wird am 7. Februar 2023 veröffentlicht.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die nächsten Schritte und den Zeitplan skizziert:

  • Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) prüfen, ob die vorgeschlagene Beschränkung den rechtlichen Anforderungen von REACH entspricht. Falls ja, werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen.
  • Der Beginn der sechsmonatigen Konsultation ist für den 22. März 2023 vorgesehen. Am 5. April 2023 wird eine Online-Sitzung angeboten, um das Beschränkungsverfahren zu erläutern und denjenigen zu helfen, die an der Konsultation teilnehmen möchten.
  • Die Stellungnahmen des RAC und des SEAC liegen normalerweise innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der wissenschaftlichen Bewertung vor. Angesichts der Komplexität des Vorschlags und des erwarteten Umfangs der Konsultation benötigen die Ausschüsse jedoch möglicherweise mehr Zeit für ihre Stellungnahmen.
  • Sobald die Stellungnahmen angenommen sind, werden sie an die Europäische Kommission weitergeleitet, die dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung entscheiden wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ECHA.

 

Überarbeitung der CLP-Verordnung und neue Gefahrenklassen

Die Europäische Kommission hat das Jahr 2022 mit der Aufstellung von Regeln zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren und langlebigen Chemikalien abgeschlossen. Außerdem veröffentlichte sie ihren Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Chemikalien.

Die Kommission nahm zudem einen delegierten Rechtsakt an, um im Rahmen der CLP-Verordnung neue Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren sowie für Chemikalien einzuführen, die in der Umwelt nicht abgebaut werden und sich in lebenden Organismen anreichern können oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie in den Wasserkreislauf (einschließlich Trinkwasser) eindringen und sich dort ausbreiten.

Die überarbeitete Verordnung enthält u. a. klarere Vorschriften für die Kennzeichnung und für online verkaufte Chemikalien. Auch wenn Unternehmen möglicherweise investieren müssen, um die neuen Vorschriften einzuhalten, würden sie von einem leichteren Zugang zu aktuellen Informationen über die Gefahren von Chemikalien und von vereinfachten Kennzeichnungsvorschriften profitieren.

Die Überarbeitung der CLP-Verordnung ist ein wichtiger Bestandteil der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, welche wiederum ein wichtiger Baustein des European Green Deal ist.

Nächste Schritte:

  • Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der CLP-Verordnung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.
  • Der delegierte Rechtsakt der Kommission zur Einführung der neuen Gefahrenklassen wird voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten, nachdem das Europäische Parlament und der Rat ihn geprüft haben.

 

Updates zu den Entwicklungen in den USA

Die EPA hat neue Risikobewertungen zum Toxic Substances Control Act (TSCA) veröffentlicht sowie andere Programme und Vorschriften aktualisiert

Die US-Umweltschutzbehörde (EPA) hat in den letzten Monaten des Jahres 2022 und Anfang 2023 fleißig gearbeitet und folgende Maßnahmen getroffen:

Unter Anwendung des gesamtchemischen Ansatzes zur Risikobewertung hat die EPA festgestellt, dass alle fünf Chemikalien ein unangemessenes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Die EPA wird nun einen Vorschlag für potenzielle Risikomanagementmaßnahmen vorlegen sowie in den öffentlichen Dialog treten, um die bestmögliche Strategie zu finden.

BPA in Kalifornien nicht als krebserregend eingestuft

Wie bereits in den Oktober- und November-Ausgaben des H2 Compliance-Newsletters berichtet, hat das Kalifornische Office of Environmental Health Hazard Assessment (OEHHA) angekündigt, dass das Carcinogen Identification Committee (CIC) auf seiner Sitzung im Dezember 2022 die Bewertung der Beweise für die Kanzerogenität von BPA auf die Tagesordnung setzen würde.

Auf der Dezembersitzung lehnte das CIC ab, BPA im Rahmen von Prop 65 als krebserregend einzustufen. Die Entscheidung wurde mit einer knappen Mehrheit (5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen) getroffen. Allerdings ist BPA derzeit noch als Reproduktionstoxikum unter Prop 65 mit einer maximal zulässigen Dosis von 3 μg/Tag aufgeführt und unterliegt damit den entsprechenden Kennzeichnungsvorschriften von Prop 65.

 


Circular Economy - Veränderungen weltweit im Februar

Circular Economy - Veränderungen weltweit im Februar

England will mehr Einwegplastikprodukte verbieten - Angleichung an die EU

Das britische Umweltministerium (Department for Environment, Food, and Rural Affairs, Defra) plant eine Ausweitung des Verbots bestimmter Einwegkunststoffe - ähnlich den Verboten, die in der EU bereits gelten, mit dem Unterschied, dass Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen nicht verboten sind. Ein entsprechender Legislativvorschlag wurde gerade zur öffentlichen Konsultation gestellt.

Der Vorschlag gilt nur für England, obwohl er auf ähnliche Rechtsvorschriften verweist, die in Schottland, Wales und Nordirland eingebracht werden sollen.

Der Vorschlag zielt darauf ab, das Inverkehrbringen von Einwegkunststoffprodukten wie Teller, Geschirr oder Behälter zu verbieten und Unternehmen und Kunden zum Umstieg auf nachhaltigere Alternativen zu bewegen. Derzeit gehören Einwegkunststoffprodukte zu den Produkten, die am meisten falsch oder gar nicht entsorgt werden und dadurch erhebliche Schäden an der Umwelt nach sich ziehen.

Die Gesetzesinitiative ist Teil des britischen Umweltplans bis 2045 und soll bestehende Gesetze ergänzen. So existiert bereits ein Verbot von Einwegkunststoffprodukten wie Strohhalmen, Wattestäbchen und Tüten.

 

Steuer auf Einwegplastik in Italien erneut verschoben

Im Rahmen der europäischen Strategie zur Verringerung des Verbrauchs und der Produktion von Einwegkunststoffen hat Italien beschlossen, eine Verordnung mit eben diesem Ziel einzuführen.

Das italienische Haushaltsgesetz 2019 (Artikel 1 Absätze 634-652 des Gesetzes Nr. 160 vom 27. Dezember 2019) hat eine Kunststoffverpackungssteuer für sogenannte „MACSI“ eingeführt, einer italienischen Abkürzung für Einwegkunststoffe.

Demnach ist eine Steuer auf Einwegkunststoffe zu entrichten, wenn diese zur Aufbewahrung, zum Schutz, zum Umgang oder zum Transport von Waren und Lebensmittel dienen.

Die Steuer wurde auf 0,45 Euro pro Kilogramm Kunststoff festgesetzt. Grundlage für die Berechnung sind vierteljährliche Umsätze. Die Steuer muss allerdings nur dann gezahlt werden, wenn der fällige Betrag 25 Euro oder mehr beträgt.

Ursprünglich sollte das Gesetz im Juli 2021 in Kraft treten. Nach dreimaliger Verschiebung wurde jedoch im Rahmen des italienischen Haushaltsgesetzes für 2023 der 1. Januar 2024 als neuer Starttermin festgelegt.

 

Neue Verpackungsgesetzgebung in Spanien

Um die spanische Verpackungsgesetzgebung an das neue System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) anzupassen, das durch die kürzlich verabschiedeten Verordnungen auf Europäischer Ebene eingeführt wurde, ist im Dezember 2022 das Königliche Dekret 1055/2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle in Kraft getreten. Die vorher geltende Verpackungsgesetzgebung wurde aufgehoben.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Anwendungsbereich: EPR gilt nun nicht nur für Haushaltsverpackungen, sondern auch für gewerbliche und industrielle Verpackungen.
  2. Verpflichtungen für E-Commerce-Plattformen: Wenn verpackte Produkte aus dem Ausland über E-Commerce-Plattformen auf den Markt gebracht werden und der Hersteller keinen Bevollmächtigten in Spanien ernannt hat, wird die Plattform als Hersteller des Produkts angesehen und übernimmt alle finanziellen, informativen und organisatorischen Verpflichtungen.
  3. Erfüllungsoptionen: Die allgemeinen Verpflichtungen des Herstellers müssen entweder individuell oder kollektiv durch die Einrichtung eines EPR-Systems erfüllt werden.
  4. Ökologische Gestaltung der Lizenzentgelte: Im Fall der kollektiven Erfüllung werden für jede Kategorie gleichartiger Verpackungen mögliche Kriterien für die ökologische Gestaltung der von den Herstellern zu zahlenden finanziellen Beiträge (Lizenzentgelte) festgelegt, wobei die Art und Menge des bei der Herstellung verwendeten Materials, die Haltbarkeit, die Reparatur-, Wiederverwend- oder Recycelbarkeit, die Menge der enthaltenen Rezyklate, das Vorhandensein gefährlicher Stoffe und andere Faktoren, die sich auf die Wiederverwendbarkeit und das Recycling der Verpackungsabfälle auswirken, berücksichtigt werden.
  5. Pfandsystem: Gemäß der Verordnung ist ein Pfand-, Rückgabe- und Erstattungssystem für wiederverwendbare Verpackungen verpflichtend einzurichten. Werden die Zielvorgaben für die getrennte Sammlung von Einweg-Plastikflaschen nicht erreicht, müssen die Hersteller innerhalb von zwei Jahren ebenfalls ein Pfand-, Rückgabe- und Erstattungssystem einrichten. Diese Verpflichtung ist über individuelle oder kollektive EPR-Systeme zu erfüllen.
  6. Wiederverwendungsziele: Die Zielvorgaben für die Wiederverwendung gelten sowohl für das Hotel- und Gaststättengewerbe als auch für Haushalte, wo sie bisher noch nicht allgemein angewandt wurden. Sie gelten für Getränkeverpackungen, für andere Haushaltsverpackungen sowie für gewerbliche und industrielle Verpackungen.
  7. Verpackungskennzeichnung: Anders als bisher erfolgt die Kennzeichnung zukünftig auf freiwilliger Basis. Die Verordnung führt auch neue Kennzeichnungen ein, z.B. bezüglich der Wiederverwendbarkeit der Verpackung, der Frage, in welche Mülltonne sie gehört, oder des entsprechenden Pfand-, Rückgabe- und Erstattungssystems. Verpackungen können mit dem prozentualen Anteil des Verpackungsmaterials gekennzeichnet werden, das für eine hochwertige stoffliche Verwertung geeignet ist, vorausgesetzt, diese Information wurde im Rahmen einer überprüfbaren und zertifizierbaren Bewertung gewonnen. Ebenso können Verpackungen mit der Angabe des prozentualen Anteils an enthaltenen Rezyklaten gekennzeichnet werden (auch diese Angabe muss zertifiziert sein).
  8. Registrierung: Um die Angaben auf den in Verkehr gebrachten Verpackungen zu kontrollieren und Missbrauch zu bekämpfen, wurde das Register der Produkthersteller um den Verpackungsbereich erweitert. Entsprechend müssen sich alle Hersteller bis zum 29. März 2023 dort registrieren lassen.

Der Landbell Group Regulatory Tracking Service bietet Zugang zu den neuesten Informationen über die wichtigsten Herstelleranforderungen, die sich aus der EPR-Gesetzgebung ergeben. Mehr über den Service erfahren Sie hier.


Recycling trägt Früchte

Recycling trägt Früchte

ERP Polens jährliche Sammelaktion ist gut für die Umwelt – und die Gesundheit unserer Kinder

Das zur Landbell Group gehörende Unternehmen ERP Polen hat zusammen mit dem Umweltpädagogen Dominik Dobrowolski erneut die erfolgreiche Sammelaktion „Recycling Bears Fruit“ organisiert.

„Recycling Bears Fruit“ zielt darauf ab, das Wissen über den richtigen Umgang mit Elektroschrott und Altbatterien zu verbreiten, sowie aufzuzeigen, wie diese Abfälle zu sortieren sind und wo sie ordnungsgemäß zum Recycling entsorgt werden können. Durch die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen richtet sich die Kampagne auch gezielt an Eltern und Bekannte, die sie zum Recycling animieren möchte. Dank dieses Ansatzes kann die ganze Familie einen Beitrag zum Umweltschutz, zu einem sauberen Planeten und zu einer besseren Lebensqualität leisten.

Wichtigstes Element der Initiative ist die Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Altbatterien, die hauptsächlich an Schulen durchgeführt wird. Im Austausch für die gesammelten Abfälle erhalten die Teilnehmer leckeres und gesundes Obst. Bei der diesjährigen Ausgabe von „Recycling Bears Fruit“ wurden eine Menge Elektroschrott und Altbatterien gesammelt – entsprechend gab es jede Menge Obst für die Kinder. Alle haben davon profitiert, auch die Umwelt! Und alle haben viel über den richtigen Umgang mit Elektroschrott gelernt.

Die nächste Kampagne von ERP Polen und Dominik ist schon in Planung: der Öko-Valentinstag unter dem Motto „Batterien lieben Recycling“.

Mehr über ERP Polen erfahren Sie hier.


Kunst schafft Veränderung

Kunst schafft Veränderung

Rekordzahl von Kunstwerken für CirculArt

Die Jury des landesweiten Kunstwettbewerbs „CirculArt“, der von dem zur Landbell Group gehörenden Unternehmen ERP Spanien organisiert wird, hat die 16 Finalisten ausgewählt, die in der zweiten Ausgabe dieses Wettbewerbs um die insgesamt fünf Preise – davon vier regionale und ein landesweiter – konkurrieren. Die ausgewählten Werke werden vom 23. Januar bis zum 24. Februar im Ateneo de Málaga (Andalusien) ausgestellt.

Aus den vier teilnehmenden Regionen Andalusien, Balearen, Kantabrien und Kastilien-La Mancha wurden insgesamt 324 Werke eingereicht – ein Anstieg um 124% im Vergleich zum Vorjahr, was die Jury in diesem Jahr vor eine noch schwierigere Aufgabe stellte.

„Der große Erfolg der diesjährigen Ausgabe übertrifft all unsere Erwartungen und bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass die Kunst nach wie vor ein hervorragendes Mittel ist, um die Bedeutung des richtigen Umgangs mit Abfällen zu vermitteln. Die große künstlerische und ökologische Sensibilität der in dieser Ausgabe präsentierten Werke hat es der Jury sehr schwer gemacht, die Finalisten auszuwählen. Daher möchten wir allen teilnehmenden Künstlern gratulieren und danken“, sagt Laura Alonso von ERP Spanien, der Organisatorin des Wettbewerbs.

Die ausgewählten Werke setzen sich mit verschiedenen künstlerischen Techniken mit der Realität des Abfalls auseinander und machen auf die Auswirkungen aufmerksam, die er auf unsere Gesellschaft hat. Von Fotografien, die mit Naturfarben oder auf Recyclingpapier gedruckt wurden, über Skulpturen und Collagen aus Materialien, die üblicherweise in unserem Müll zu finden sind, bis hin zu symbolträchtigen Gemälden, die den Zwiespalt zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Respekt vor der Natur thematisieren, werfen die Werke ein Schlaglicht auf eine Gesellschaft, die von übermäßigem Abfall geprägt ist.

Weitere Informationen über den Wettbewerb und die 16 Finalisten finden Sie auf der Webseite von ERP Spanien.


Fokus auf...die Türkei

Fokus auf…die Türkei

Türkei hebt WEEE-Gesetz auf: neue Verpflichtungen für Hersteller

Zum 1. Februar 2023 ersetzen zwei Ende Dezember 2022 verabschiedete Rechtsakte das seit 2012 geltende Gesetz zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR):

  1. Verordnung über die Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (32055), die die Pflichten der Hersteller von Elektrogeräten regelt, sowie die
  2. Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (32055), zur Einführung von Beschränkungen für gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, ähnlich der ROHS-Richtlinie der EU.

Die neue WEEE-Verordnung weist viele Ähnlichkeiten mit der zweiten WEEE-Richtlinie auf:

  • ab 2024 wird die Türkei einen offenen Geltungsbereich (open scope) einführen; bis dahin bleiben die zehn alten WEEE-Kategorien gültig;
  • bis 2030 muss ein Sammelziel von 65% erreicht werden; und
  • ausländische Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, müssen die EPR-Verpflichtungen erfüllen – und zwar über einen Bevollmächtigten in der Türkei.

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, müssen Hersteller eine von der Steuerbehörde festgelegte Gebühr entrichten und zweimal pro Jahr öffentliche Kampagnen zur Sammlung organisieren.

Die einzige nicht staatlich geregelte Möglichkeit für Hersteller zur Einhaltung der Vorschriften, ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen ihnen bzw. ihren Vertretern und der türkischen Umweltagentur.

Die Türkei ist eines der Länder, das vom Regulatory Tracking Service der Landbell Group abgedeckt ist. Mehr über diesen Service erfahren Sie hier.


Ihre Stimme zählt!

Ihre Stimme zählt!

Sie können entscheiden, wer dieses Jahr ins Finale des Green Alley Award kommt

Nach einer äußerst erfolgreichen Bewerbungsphase (siehe Artikel hier) hat nun das Public Voting zum Green Alley Award 2023 begonnen. Jeder kann mitmachen und mit seiner Stimme darüber entscheiden, welcher der Kandidaten es ins Finale in Berlin schafft.

Nur eines der 20 Kreislaufwirtschafts-Start-Ups kann direkt ins Finale gevotet werden. Die fünf anderen werden von unserem Expertengremium ausgewählt. Die sechs Finalisten erhalten eine Einladung zum finalen Pitch-Event in Berlin, wo sie um ein Preisgeld von 25.000 Euro kämpfen.

Aus insgesamt 226 Bewerbungen hat das Team des Green Alley Award eine Vorauswahl der vielversprechendsten Ideen getroffen. Die ausgewählten Start-Ups kommen aus Österreich, Estland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, den Niederlanden, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, dem Vereinigten Königreich und der Ukraine. Ihre Ideen beschäftigen sich mit der Abfallvermeidung, Recycling und digitale Lösungen.

Das Start-Up Freyzein aus Österreich beispielsweise entwickelt eine von der Natur inspirierte, biobasierte und vollständig zirkuläre Hochleistungsfaser für die Textilindustrie.

Circular Technologies aus Italien hat einen Marktplatz geschaffen, auf dem Unternehmen ihre gebrauchten IKT verkaufen und zertifizierte, wiederaufbereitete IKT-Produkte kaufen können.

Und das niederländische Unternehmen Human Material Loop läutet mit seiner natürlichen, vollständig rückverfolgbaren, hypoallergenen Alternative zu Wolle, Acryl und Daunen aus menschlichem Haarabfall eine neue Ära der Kreislauftextilien ein!

Aber wir wollen nicht zu viel verraten. Schauen Sie selbst auf die Webseite des Green Alley Awards und wir würden uns freuen, wenn Sie dort Ihre Stimme für Ihren diesjährigen Favoriten abgeben würden.


Unterstützen Sie die Kreislaufwirtschaft – mit einem Klick!

Stimmen Sie für Ihr Lieblings-Startup aus der Kreislaufwirtschaft!

Würden Sie gerne mehr Lösungen für Textilabfälle sehen? Machen Sie sich Sorgen um die Berge an Verpackungsmüll? Brauchen Sie neue nachhaltige Materialien für Ihre Produkte? Oder denken Sie, dass das Recycling von Elektromüll viel besser werden sollte? Das ist Ihre Chance mitzubestimmen! Das Public Voting für den Green Alley Award 2023 ist eröffnet und SIE – die Öffentlichkeit – können bis zum 20. Februar 2023 abstimmen, welches unserer 20 besten Start-ups der Kreislaufwirtschaft in Europa ins Finale des Green Alley Awards einziehen soll!

Der Green Alley Award will bahnbrechende Geschäftsideen für die Kreislaufwirtschaft hervorheben und zeichnet jedes Jahr ein Start-up im Rahmen eines Pitch-Events in Berlin aus. Sechs Start-ups haben die Chance, ihre Geschäftsidee in der Endrunde zu präsentieren, die GewinnerIn erhält 25.000 € für ihr Business. Von Schweden bis Portugal repräsentieren die 20 Kandidaten für das Public Voting ein ausgewogenes Spektrum europäischer Länder und befassen sich mit den dringendsten Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft: Die Start-ups bieten Lösungen an, die von nachhaltigen Materialien für verschiedenen Anwendungen über Zero-Waste-Konzepte für den Einzelhandel oder eine kreislauffähige Modeindustrie bis hin zu Ideen für eine bessere Sortierung von Abfällen reichen.

Werfen Sie einen Blick auf unsere Longlist der 20 besten Startups der Kreislaufwirtschaft in Europa und stimmen Sie auf www.green-alley-award.com/public-voting/ für Ihren Favoriten! Das Start-up mit den meisten Stimmen wird zusammen mit fünf anderen, die von einem Expertenausschuss ausgewählt werden, in die Endrunde einziehen.

Das sind die 20 besten Startups der Kreislaufwirtschaft in Europa:

AIRA (Italy)

Automatische Erkennung und Sortierung von Abfällen: ein intelligenter Mülleimer für Großveranstaltungen, der mit intelligenter KI-Software Veranstaltern bei der Sortierung und Bewältigung großer Mengen an Abfall hilft.

https://www.airalab.it/

 

Bcome Certified (Spain)

Aus Daten werden Taten: eine Software für die Modeindustrie, die Wertschöpfungsketten transparent macht und die Nachhaltigkeit von Produkten verfolgt.

https://www.bcome.biz/

 

Ceres (Germany)

Ökologisches Füllmaterial für Pakete: Vollständig kompostierbare Alternative aus dem landwirtschaftlichen Nebenprodukt Stroh, das den Verbrauch von Plastik und Papier reduziert.

https://www.ceres-eco.de/

 

Circular Technologies (Italy)

Neuer Wert für gebrauchte IKT-Produkte: ein B2B-Marktplatz, der Unternehmen dabei hilft, zertifizierte und überholte Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu kaufen und zu entsorgen.

https://www.circulartech.world/

 

Circulate (Sweden)

Die besten Lieferanten für nachhaltige Verpackungen an einem Ort: eine digitale Beschaffungsplattform und ein Marktplatz für nachhaltige Verpackungen.

https://www.circulate8.com

 

CU Mehrwegsystem (Germany)

Zero-Waste-Einzelhandel: Ein Pfandsystem mit wiederverwendbaren Lebensmittelbehältern löst das Plastikmüllproblem für Lebensmittelhersteller.

https://www.cu-mehrweg.com

 

FPD Recycling (Ireland)

Einsparung kritischer Rohstoffe aus Elektro- und Elektronikaltgeräten: Sicheres und effizientes Recyclingsystem für Flachbildschirme mit Hilfe einer automatisierten KI-basierten Robotik.

https://www.fpdrecycling.com

 

Freyzein (Austria)

Jenseits von Synthetik: eine biobasierte, vollständig kreislauffähige Hochleistungsfaser für die Textilindustrie, die fossil basierte Stoffe übertrumpft.

https://freyzein.com/de/

 

Human Maple (Italy)

Recycling von Zigarettenstummeln: Verringerung der Umweltverschmutzung durch Aufklärungskampagnen, spezielle Aschenbecher und Polstermaterial aus Zigarettenabfällen.

https://www.humanmaple.com

 

Human Material Loop (Netherlands)

Kreisförmige Textilien: Eine natürliche, vollständig rückverfolgbare, hypoallergene Alternative für Wolle, Acryl und Daunen, die aus menschlichem Haarabfall hergestellt wird.

https://www.humanmaterialloop.com/

 

MATR (Austria)

Schluss mit der Matratzenverschwendung: eine nachhaltig gestaltete Matratze und ein Rundum-Service für Hotels zur Verlängerung des Lebenszyklus und zur Verbesserung des Recyclings.

https://www.matr.eco

 

Mikacycle (France)

Gegen die Plastikverschmutzung: Blockchain-Lösungen für Lieferketten zur Bereitstellung von qualitativ hochwertigem recyceltem Kunststoff für ESG-Unternehmen. https://mikacycle.com/

 

S.Lab (Ukraine)

Natürlicher Ersatz für Polystyrol: eine biologisch abbaubare, wasserdichte und anpassbare Verpackung aus landwirtschaftlichen Abfällen und Myzel.

https://ilab-s.com/

 

Simby (Portugal)

WEEE-Auktionen: ein Marktplatz für gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte, um die Wiederverwendungsrate zu erhöhen und den Lebenszyklus der Produkte zu verlängern. www.simby.pt

 

Sustein Materials (Spain)

Grüne und gesunde Gebäude: neues, kohlenstoffneutrales Baumaterial, das aus Abfällen aus dem Gesundheitswesen recycelt wird.

www.susteinmaterial.com

 

TAZAAR (UK)

Digitaler Produktpass: eine intelligente Datenbank für Hersteller von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zur Rückverfolgung ihrer fertigen Produkte vom Versand bis zum Ende ihrer Lebensdauer.

https://www.tazaar-it.com/

 

Veridis (Netherlands)

Hochwertige Kunststoffe-Rezyklate: die erste skalierbare Materialanalysetechnik für die Kunststoffzusammensetzung in großen Gebinden.

https://veridis.tech/

 

ZNIKA (Poland)

Eine neue Ära für Verpackungen: Kompostierbare und pflanzliche Biomaterialien, die sicher und langlebig sind und auch an die Bedürfnisse der Kunden angepasst werden können.

https://znika.pl/

 

Zori Tex (UK)

Optimierte Abfallsortierung: KI-gestützte Sensortechnologie und Plattform für Textilrecycler zur Gewinnung von nach Textilfasern sortierten Rohstoffen.

https://www.linkedin.com/company/86344834/