Circular Economy - Veränderungen weltweit im Mai
Circular Economy - Veränderungen weltweit im Mai
Finnland befasst sich mit Textilrecycling
Am 1. Januar 2023 ist in Finnland ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches Kommunen die Verantwortung für das Management von Alttextilien überträgt. Finnische Kommunen müssen deshalb Annahmepunkte für Textilabfälle einrichten. Das Gesetz sieht zudem eine getrennte Sammlung für Unternehmen vor, die Textilabfälle produzieren.
In Vorbereitung auf die Einführung des Gesetzes wurden bereits mehrere Pilotprojekte in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführt, welche als Erfolg verbucht wurden. Allerdings mangelt es derzeit noch an der Verfügbarkeit von Sammelpunkten. Die Stadt Helsinki zögert aktuell weitere Sammelpunkte zu errichten, da dies mit hohen Kosten verbunden ist und ohnehin demnächst eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt werden könnte, nach der dann Unternehmen für die Kosten aufkommen müssten.
Abgesehen von der Frage, wer die finanzielle Verantwortung trägt, zeigt das Projekt in Helsinki, dass ein umweltgerechtes Management von Textilien möglich ist.
Chemikalien Compliance… was gibt’s Neues im Mai?
Chemikalien Compliance… was gibt’s Neues im Mai?
Acht neue Empfehlungen für die REACH-Autorisierungsliste
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat der Europäischen Kommission acht weitere Substanzen zur Aufnahme in die REACH-Autorisierungsliste vorgeschlagen. Eine dieser Substanzen ist Blei.
Blei wird unter anderem in Batterien, Kabeln, Fahrzeugen oder Elektrogeräten verwendet und dürfte deshalb für viele Kunden der Landbell Group interessant sein.
Sobald sich diese Substanzen auf der Liste befinden, müssen Unternehmen ihre Nutzung beantragen. Ziel ist es, diese Substanzen irgendwann einmal durch Alternativen zu ersetzen, sobald diese technisch verfügbar und wirtschaftlich sind. Bis dahin sollen die Kontrollmechanismen potenziellen Risiken für Mensch und Umwelt abwenden.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der ECHA verfügbar.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns gerne.
Öffentliche Konsultation zum geplanten PFAS-Verbot hat begonnen
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine Konsultation zur Herstellung, Vermarktung, und Nutzung von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) gestartet. Interessierte Stakeholder können noch bis zum 25. September Stellungnahmen einreichen. Von besonderem Interesse für die ECHA sind die Ansichten der Stakeholder zu Risiken, sozioökonomischen Aspekten und alternativen Substanzen.
PFAS finden in einer Vielzahl von für die Klimawende wichtigen Technologien Anwendung, unter anderem in Lithium-Ionen-Batterien oder Wasserstoff-Elektrolyseuren. In Batterien werden PFAS primär als Binder für die Beschichtung der Kathode sowie als fluor-organisches Additiv im Salz und in der Lösung benutzt. Derzeit besteht allerdings keine nennenswerte Alternative für PFAS, weshalb eine umweltgerechte Behandlung und strikte Recyclingprozesse sehr wichtig sind.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und in die Erarbeitung ihrer offiziellen Meinung zum geforderten Verbot von PFAS einfließen lassen.
Alle Details zum Vorschlag und weitere Informationen zur Teilnahme an der Konsultation finden Sie hier.
Umwelt Compliance...die neuesten Entwicklungen im Mai
Umwelt Compliance...die neuesten Entwicklungen im Mai
ERP schlägt Änderungen an WEEE-Richtlinie zu PV-Modulen vor
Das zur Landbell Group gehörende Unternehmen European Recycling Platform (ERP) hat sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zu ihrem Vorschlag zur Änderung der Waste Electrical and Electronic Equipment Directive (WEEE) beteiligt. Dabei geht es um die Frage, ab wann und von wem die Rücknahme von Photovoltaik-(PV)-Modulen finanziert werden muss. Auslöser für die Überarbeitung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (siehe Artikel aus der März-Ausgabe von COMPASS).
In ihrer Stellungnahme geht ERP insbesondere auf die Aspekte Sammlung und Finanzierung ein. Bezüglich der Sammlung schlägt ERP vor für PV-Module eine eigene Kategorie einzuführen und diese strikt von der bisherigen Kategorie „Großgeräte“ zu trennen. Beide Gerätetypen weisen grundsätzlich unterschiedliche Eigenschaften und Lebensdauern auf.
Jeder Sektor sollte in der Lage sein, die Sammelziele mit seinen eigenen Produkten zu erreichen, anstatt gezwungen zu sein, sie durch das Sammeln anderer Produkte zu erreichen, wodurch das Erreichen des Sammelziels in einem anderen Produktsektor gefährdet wird.
Außerdem spricht sich ERP für eine Anpassung des aktuellen Sammelziels von 65% aus, da es in Anbetracht der hohen Lebenszeit von PV-Modulen unrealistisch ist. Berechnungsgrundlage für das Ziel sollte daher das Volumen der tatsächlich zur Sammlung verfügbaren Alt-Module sein („available for collection“) und nicht das Volumen der auf den Markt gebrachten Neu-Module.
Darüber hinaus müssen aufgrund der langen Lebensdauer der Module und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den Herstellern und den Organisationen der Herstellerverantwortung besondere Maßnahmen ergriffen werden, um ausreichende und sichere Mittel für künftige Abfallverpflichtungen zu gewährleisten.
Im nächsten Schritt beschäftigen sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten mit den Vorschlägen der Kommission.
Kommission will gegen Greenwashing vorgehen
Am 22. März hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie gegen Greenwashing und irreführende Umweltaussagen vorgestellt. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen zugunsten umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen treffen können. Auch sollen Unternehmen, welche sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil durch Greenwashing verschaffen wollen, eingeschränkt werden.
In Zukunft müssen Händler eine ausführliche Bewertung von Umweltaussagen durchführen, um zu gewährleisten, dass diese wissenschaftlich fundiert sind und der Wahrheit entsprechen. Insbesondere wenn sich diese Umweltaussagen auf vergleichbare Produkte andere Händler beziehen, muss sichergestellt sein, dass die Bewertung auf einer gleichwertigen Methodik basiert.
Auch sollen Umweltlabel transparenter und einheitlicher gestaltet werden, so dass diese dem Endverbraucher aufschlussreiche Informationen zu den Umweltstandards des Produkts oder der Dienstleistung vermitteln. Um dies zu gewährleisten, sollen Labels in Zukunft durch nationale Behörden geprüft und validiert werden.
Mit dem Vorschlag zur „Green Claims“-Richtlinie startete eine achtwöchige Feedback-Periode, an der sich Stakeholder beteiligen können. Anschließend müssen noch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten zustimmen.
Neue Nachhaltigkeitsberichterstattungsverpflichtungen ab 2024
Zu Jahresbeginn ist die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in Kraft getreten. Durch die Richtlinie wurden die Regeln für soziale und ökologische Berichterstattung von Unternehmen modernisiert und verschärft. Dies soll zu gesteigerter Transparenz und entsprechend zielgerichteteren Investments in Unternehmen mit hohen Umwelt- und Sozialstandards führen.
Ab 2024 müssen Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten und -informationen erfassen und aufbereiten, welche im Folgejahr veröffentlicht werden. Allerdings gelten diese neuen Regelungen vorerst nur für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von mehr als 500.
Die Berichterstattungspflichten werden bis 2029 auf weitere Unternehmen ausgeweitet, so dass bis zum Ende der Dekade Unternehmen in fast jeder Größenordnung (Mikrounternehmen sind ausgenommen) von den neuen Regeln betroffen sind.
Fokus auf...Nordamerika
Fokus auf... Nordamerika
Was sind die wichtigsten gesetzlichen Änderungen in den USA und Kanada?
Nach Maine und Oregon haben auch Colorado und Kalifornien EPR-Gesetze für Verpackungen verabschiedet. In beiden Gesetzen werden die Verpackungshersteller verpflichtet, eine Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) zu gründen, die für die Einhaltung der Rechtsvorschriften verantwortlich ist und von den teilnehmenden Herstellern finanziert wird. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine individuelle Lösung für die Hersteller möglich.
Die erste Right-to-Repair-Gesetzgebung in den USA wurde im Bundesstaat New York verabschiedet und wird ab dem 1. Juli 2023 gelten. Das neue Gesetz verpflichtet Erstausrüster Informationen bezüglich Diagnose und Reparatur für digitale elektronische Einzelteile und Geräte unabhängigen Reparaturanbietern und Konsumenten bereitzustellen.
Eine weitere Maßnahme zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in den USA stammt aus dem Bundesstaat Maine. Im Mai 2022 wurde ein Gesetz verabschiedet, dass einen höheren Anteil an recyceltem Kunststoff in Kunststoffgetränkebehältern vorsieht.
Die kanadische Provinz Alberta hat zwei EPR-Programme eingeführt. Das erste für Einwegprodukte, Verpackungen und bedrucktes Papier, sowie ein Programm für gefährliche Produkte und Sonderabfälle. Gemäß den Rechtsvorschriften müssen Hersteller der Alberta Recycling Management Authority bis zum 1. April 2024 einen Nachweis über die Sammel- und Bewirtschaftungspläne vorlegen. Die EPR-Systeme für die Programme werden bis zum 1. April 2025 anlaufen.
Die Provinz Ontario hat das Verfahren für die Schaffung eines provinzweiten Systems zur Sammlung von Blue Box-Materialien (Papier, Glas, Kunststoff und Aluminium) erörtert. Das System wird von PROs im Auftrag von Herstellern betrieben. Für den Umstellung durch die neuen Rahmenbedingungen ist ein Übergangszeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen.
Im Januar 2022 wurde in Québec ein Abkommen unterzeichnet, das den rechtlichen Rahmen für ein Pfandsystem für Bierbehälter schafft. Im Juni 2022 wurde die bestehende EPR-Gesetzgebung der Provinz erweitert. Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Druckkraftstoffbehälter sind jetzt Teil des EPR-Systems, außerdem wurden neue Berechnungsmethoden durch den Gesetzesakt eingeführt.
Unsere KDB-Datenbank stellt Ihnen Informationen zu EPR-Entwicklungen in Nordamerika bereit. Für mehr Informationen über diese Dienstleistung, klicken sie hier.
Alles dreht sich um Verpackungen....
Alles dreht sich um Verpackungen...
Landbell Group beteiligt sich an der Debatte über die europäische Verordnung
Am 9. März veranstaltete Novo Verde - ein Partnerunternehmen der Landbell Group - im Rahmen des Packaging Enterprise Award eine Debatte mit dem Titel "New Packaging Regulations and New Challenges for the Sector". Die Debatte konzentrierte sich auf die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene europäische Verpackungsverordnung und wurde von zahlreichen Experten besucht, darunter Ana Cristina Carrola, Direktorin der portugiesischen Umweltschutzbehörde (APA).
An der Veranstaltung nahmen auch Pedro Simões und Ricardo Neto von Novo Verde teil, die die Debatte eröffneten bzw. beendeten, sowie Thomas Fischer, Leiter der Abteilung Market Intelligence and Governmental Affairs der Landbell Group.
Ana Cristina Carrola und Thomas Fischer stellten den voraussichtlichen Zeitplan und die wichtigsten Anforderungen der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften aus der Sicht der Mitgliedstaaten bzw. der Hersteller vor. Sie erörterten den Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung und warben für die Idee einer europäischen Harmonisierung der Anforderungen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine echte europäische Kreislaufwirtschaft im EU-Binnenmarkt zu schaffen.
Thomas Fischer hob auch hervor, dass bis 2030 alle Verpackungen wiederverwertbar sein müssen, und zwar bis 2035 in großem Umfang, was bedeutet, dass die entsprechende Infrastruktur in allen Mitgliedstaaten vorhanden sein muss. Er ging auch auf ein weiteres Ziel des Kommissionsvorschlags ein: die Vermeidung von Verpackungen, z. B. durch die Verringerung des freien Raums in Verpackungen auf maximal 40 % und damit eine effektivere Nutzung der Verpackungen.
Anschließend erörterten Vertreter der Verpackungsindustrie die Herausforderungen, die sich für ihre Branche und ihre verschiedenen Verpackungsmaterialien in Zukunft ergeben werden.
Ziel des Novo Verde Enterprise Award ist es, das beste Projekt im Bereich Verpackung und Verpackungsabfall zu ermitteln und zu unterstützen. Die Bewerbungsfrist endete am 31. März, und der Gewinner wird bei der Preisverleihung am 23. Mai mit 25.000 Euro ausgezeichnet.
Pedro Simoes äußerte sich zu dem Preis wie folgt: "Innovation bedeutet, Dinge auf eine neue oder andere Weise zu tun und einen Mehrwert zu schaffen. Genau diese Innovation wollen wir durch Forschung und Entwicklung fördern".
Weitere Informationen über die Veranstaltung und Interviews mit einigen der Redner finden Sie hier.
Roter Teppich für die Start-Ups der Kreislaufwirtschaft
Roter Teppich für die Start-Ups der Kreislaufwirtschaft
Seien Sie beim großen Finale am 27. April in Berlin dabei!
Egal ob Oscarverleihung oder Berlinale, Preisverleihungen sind immer voller Aufregung und Vorfreude! Wir wollen diesen Glanz auch der Kreislaufwirtschaft zukommen lassen und feiern deshalb die herausragenden Leistungen internationaler Unternehmer beim neunten Green Alley Award am 27. April 2023 live in Berlin.
Die Verleihung
Diese Preisverleihung unterscheidet sich von anderen Veranstaltungen in Berlin, in intimer und informeller Atmosphäre bieten sich einzigartige Chancen zum Networken. Dies ist Ihre Chance, direkten Zugang zu herausragenden Unternehmern, qualifizierten Experten sowie Geschäftsführern und C-Level-Führungskräften zu erhalten. Registrieren Sie sich hier für die kostenlose Teilnahme!
Sechs Start-ups aus Portugal, Spanien, Schweden, Estland, den Niederlanden und der Ukraine werden ihre Geschäftsidee in einem fünfminütigen Pitch vorstellen, gefolgt von einer Fragerunde mit den Juroren. Nur einer von ihnen wird am Ende des Abends das Preisgeld von 25.000 € erhalten! Hier ein kleiner Vorgeschmack auf die Finalisten:
Bcome Certified (Spanien)
Aus Daten werden Taten: eine Software für die Modeindustrie, die Wertschöpfungsketten transparent macht und die Nachhaltigkeit von Produkten verfolgt.
Circulate (Schweden)
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit: eine digitale Beschaffungsplattform und ein Marktplatz für nachhaltige Verpackungen.
S. Lab (Ukraine)
Natürlicher Ersatz für Polystyrol: eine biologisch abbaubare, wasserdichte und anpassbare Verpackung aus landwirtschaftlichen Abfällen und Myzel.
Simby (Portugal)
WEEE-Auktionen: ein Marktplatz für gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte, der die Wiederverwendungsrate erhöht und den Lebenszyklus von Produkten verlängert.
Takatari (Estland)
Finanzierung der Kunststoffsammlung: eine Softwareplattform, die den informellen Sektor des globalen Südens mit der Kreislaufwirtschaft verbindet.
Veridis (Niederlande)
Qualitativ hochwertige, kreisförmige Kunststoffe: die erste auf großem Maßstab skalierbare Methode zur Materialanalyse von Kunststoffen.
Mehr Informationen zu den Finalisten finden sie auf der LinkedIn Seite unseres CEOs.
Circular Economy - Veränderungen weltweit im April
Circular Economy - Veränderungen weltweit im April
Kommissionsvorschlag zum Anrecht auf Reparatur
Am 23. März hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zum Recht auf Reparatur erlassen. Derzeit beschränkt sich die Richtlinie auf Haushaltsgeräte, Bildschirme und digitale Speichersysteme, allerdings kann diese Liste durch delegierte Rechtsakte erweitert werden.
Als ein Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft ergänzt die Richtlinie bestehende Verordnungen wie zum Beispiel die Ecodesign Anforderungen oder der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.
Mit ihrem Vorschlag schlägt die EU-Kommission vor, den Verbrauchern das Recht zu geben, ihr Produkt reparieren zu lassen. Die Richtlinie schafft damit Anreize für nachhaltigeres Handeln entlang der Wertschöpfungskette. Letztendlich sollen mehr Verbraucher dazu ermutigt werden, ihre Produkte zur Reparatur zu bringen, und die Hersteller sollen dies durch intelligenteres Design und Reparaturnetzwerke ermöglichen.
Durch die neue Richtlinie sind die Hersteller verpflichtet, kaputte Waren auf Wunsch der Verbraucher zu reparieren - kostenlos oder zu einem bestimmten Preis. Die Reparatur muss nicht vom Hersteller selbst durchgeführt werden (sie kann von einer unabhängigen Reparaturwerkstatt vorgenommen werden), allerdings muss der Hersteller sicherstellen, dass genügend Ersatzteile und Werkzeuge zur Verfügung stehen.
Mit dem Vorschlag der Kommission wird das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet: Das Parlament und der Rat werden nun zu diesem Thema zusammentreten. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um den endgültigen Text in nationales Recht umzusetzen.
Europäische Kommission will das Recycling von kritischen Rohstoffen stärken
Am 16. März hat die Europäische Kommission den Vorschlag zum Critical Raw Materials Act veröffentlicht. Ziel der Initiative ist es, die europäischen Wertschöpfungsketten für strategische Rohstoffe durch Zielvorgaben für die Gewinnung (10 %), die Verarbeitung (40 %) und die Recyclingkapazität (15 %) widerstandsfähiger zu machen. Diese Ziele sind Richtwerte, also nicht rechtsverbindlich, können aber durch zusätzliche Maßnahmen durchgesetzt werden.
Der Vorschlag definiert Kriterien für strategische Projekte, welche unter anderem von schnelleren Genehmigungsfristen, koordinierten Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Unterstützung bei administrativen Tätigkeiten profitieren. Während diese Vorteile für alle drei oben genannten Stufen der Wertschöpfungskette gelten, konzentriert sich ein großer Teil des Vorschlags auf die Kreislaufwirtschaft. Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale Programme zu verabschieden und umzusetzen, die Maßnahmen zur verstärkten Sammlung und Wiederverwendung von kritischen Rohstoffen enthalten.
Zudem etabliert der Kommissionsvorschlag Kennzeichnungspflichten für folgende Produkte: Magnetresonanztomographen (MRT), Windenergieanlagen, Industrieroboter, Kraftfahrzeuge, leichte Verkehrsmittel, Kühlaggregate, Wärmepumpen, Elektromotoren, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Mikrowellen, Staubsauger und Geschirrspüler.
Auf diesem Etikett muss angegeben werden, ob das Produkt einen Dauermagneten enthält (und um welchen Typ es sich handelt). Außerdem müssen die Produkte mit einem Datenträger versehen werden, der Informationen zu Parametern wie Kontaktdaten der verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person, Gewicht, chemische Zusammensetzung und Informationen über den Zugang und die Entfernung aller in das Produkt eingebauten Dauermagnete enthält. Ab 2031 wird die Kommission ermächtigt, weitere delegierte Rechtsakte zur Festlegung von Mindestzielen für rezyklierte Inhalte zu erlassen.
Das Parlament und der Rat haben nun die Aufgabe, vor den Trilog-Verhandlungen ihren Standpunkt zu dem Vorschlag zu erörtern. Eine Einigung wird bis Ende des Jahres erwartet.
Internationale Gemeinschaft einigt sich auf ein globales Meeresschutzabkommen
Am 4. März einigten sich die Delegierten auf einer internationalen Konferenz im UN-Hauptquartier in New York auf eine finale Version des globalen Meeresschutzabkommens. Mit dem Vertrag, an dem 20 Jahre gearbeitet wurde, werden erstmals verbindliche Regeln für die Hohe See festgelegt.
Bisher war die Hohe See ein Meeresgebiet außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit mit einem uneinheitlichen Schutzniveau. Das Abkommen bietet die Möglichkeit, Meeresschutzgebiete einzurichten, um sie vor Problemen wie Überfischung, Schifffahrt oder Verschmutzung durch Plastikmüll zu schützen. Außerdem werden in dem Abkommen Regeln für Umweltverträglichkeitsprüfungen festgelegt, um negative Auswirkungen neuer Aktivitäten zu verhindern.
Die Durchsetzung des Abkommens ist nach wie vor umstritten, doch Diplomaten aus aller Welt betrachten das Abkommen als großen Erfolg.
Umwelt Compliance...die neuesten Entwicklungen im April
Umwelt Compliance...die neuesten Entwicklungen im April
Landbell Group sieht Klärungsbedarf bei der neuen Verpackungsverordnung
Nachdem die Europäische Kommission die Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsmüll (PPWR) veröffentlicht hat, hatten nun Interessenverbände die Möglichkeit Stellung zum Gesetzesentwurf zu nehmen.
Die Landbell Group sieht den Vorschlag als einen Schritt in die richtige Richtung, allerdings besteht in mehreren Bereichen noch Klärungsbedarf. Die wichtigsten Fragen betreffen die geplanten praktischen Schritte und Zeitpläne, da bestimmte Aspekte des Vorschlags nur über delegierte Rechtsakte angenommen werden, z.B. für die Bewertung der Wiederverwertbarkeit und die damit verbundene Modulation der EPR-Finanzbeiträge. Die Landbell Group bat um Klärung, wann diese delegierten Rechtsakte erlassen werden, damit die Industrie genügend Zeit hat, sich auf die Änderungen vorzubereiten und vor deren Erlass Rechtssicherheit hat.
Ebenso bleiben Fragen offen zur Umsetzung der EU-weiten Harmonisierung von Etiketten, zu einer klaren Definition des Begriffs Recyclingfähigkeit und zu den vorgesehenen Behandlungsverfahren für biologisch abbaubare Tee- und Kaffeeverpackungen, ohne die Recyclingfähigkeit anderer Abfallströme zu beeinträchtigen. Es gibt auch noch Klärungsbedarf zu bestimmten Aspekten der Herstellerverantwortung von Organisationen.
Die Landbell Group wird sich mit Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung setzen und darum bitten, das gegebene Feedback zu berücksichtigen und in den bevorstehenden Verhandlungsprozess zu integrieren.
Die Antwort der Landbell Group finden Sie hier.
Umfrage zeigt mangelnde Bereitschaft für EPR im Vereinigten Königreich
Bereits 2024 sollen EPR-Systeme für Verpackungsmüll im Vereinigten Königreich eingeführt werden. In einer vorbereitenden Maßnahme sollen Produzenten demnach Informationen zur Menge und Art der Verpackungen sammeln. Am 28. Februar startete die Meldepflichte für Produzenten, welche der Umweltagentur im Halbjahresrhythmus Berichte vorlegen müssen. Die ersten Berichte müssen ab dem 1. Oktober vorliegen.
Die finale Fassung der Gesetzesvorlage zu den EPR-Systemen ist bisher noch unbekannt, allerdings werden auf Grundlage der Berichte die Abgaben von Produzenten berechnet. Pünktlich zum Start der Meldepflichte hat der Spezialist für Umweltdaten, Ecoveritas, eine Umfrage zur Vorbereitung der Produzenten veröffentlicht und kam zu folgenden Ergebnissen:
- 42,9% der Unternehmen fühlen sich schlecht vorbereitet ihren Meldepflichten nachzukommen sind sich dieser Pflichten aber bewusst
- 57,1% der befragten Unternehmen gaben an, dass sie derzeit keine Daten bezüglich Verpackungsmüll sammeln oder melden
- 85,7% der Produzenten gaben der Qualität der Kommunikation seitens der Regierung auf einer Skala von 1-10 eine Bewertung zwischen 1 und 2
ERP UK, ein Unternehmen der Landbell Group, unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der neuen EPR-Verpackungsverordnung. Für Unterstützung kontaktieren Sie bitte ERP UK hier.
EPR-Regeln für Gastronomie in Frankreich
Am 8. März wurde das Decree No. 2023-162 veröffentlicht und trat bereits am 9. März in Kraft. Das Gesetz etabliert einen neuen EPR-Sektor im Gastronomiebereich. Demnach müssen Produzenten von Verpackungen, welche anschließend in der Gastronomie benutzt werden, für einen Teil der Kosten für die Abfallbewirtschaftung aufkommen.
Als Gastronomiebetreiber gilt laut Gesetz eine Person, die eine gewerbliche Gaststättentätigkeit an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen ausübt. Es ist egal ob diese Aktivität als Haupt- oder Nebenaktivität ausgeführt wird. Auch ob sich die Räumlichkeiten drinnen oder draußen befinden, ist nicht von Bedeutung.
Gemäß dem Erlass sind Catering-Verpackungen alle Verpackungen von Lebensmitteln, die speziell von in der Gastronomie tätigen Personen verbraucht oder verwendet werden. Die Kategorien von Verpackungen, die unter diesen neuen EPR-Sektor fallen, werden in einem kommenden Durchführungserlass definiert. Dementsprechend werden weitere Einzelheiten der Anwendung des Erlasses in den entsprechenden Spezifikationen für den Sektor festgelegt.
Die Niederlande verabschieden neue Beiträge zur Bewirtschaftung von Verpackungsmüll
EPR für Verpackungen wird in den Niederlanden durch den Verpackungsmanagement Erlass 2014 reguliert. Produzenten und Importeure, die über 50.000 kg Verpackungsmüll generieren, müssen demnach für die Sammlung, Behandlung, und das Recycling des Verpackungsabfalls aufkommen. Da individuelle Lösungen nicht rechtmäßig sind, müssen diese Akteure einem Compliance-System beitreten.
Zuvor waren die Verpflichteten an die 2017 unterzeichnete Beitragsvereinbarung zur Abfallwirtschaft gebunden, die jedoch Ende 2022 auslief. Der „Afvalfonds Verpakkingen“ (Verpackungsabfallfonds) wurde von Herstellern und Importeuren eingerichtet, um gemeinsam die erweiterten Herstellerpflichten zu erfüllen. Die neu unterzeichnete Vereinbarung ist seit dem 1. Januar 2023 und bis Ende 2027 gültig.
Produzenten müssen sich bei diesem Fond registrieren und Angaben zum Gewicht der hergestellten Verpackung machen. Ein Schwellenwert von 50.000 kg soll faire Rahmenbedingungen für große und kleine Produzenten schaffen. Demnach zahlen große Produzenten erst eine Abgabe, wenn sie über diesen 50.000 kg liegen. Kleine Produzenten müssen keine Abgabe zahlen, wenn sie weniger Verpackungen als durch den Schwellenwert angegeben produzieren. Einnahmen aus dem Fond finanzieren die Sammlung und das Recycling von Verpackungsmüll.
Die Abfallwirtschaftsstruktur besteht aus verschiedenen Maßnahmen, darunter Sammlung, Recycling, Sensibilisierung der Bevölkerung, Meldepflichten, Pfandpflichten und Pflege des Expertenwissens. Der Abfallwirtschaftsbeitrag, den Hersteller und Importeure an den Verpackungsabfallfonds zahlen müssen, basiert auf den Nettokosten für Sammlung, Behandlung und Vermarktung sowie den Systemkosten.
Durch die neue Beitragsstruktur für die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen gehen die Niederlande das Problem der Verpackungsabfälle weiter an, indem sie für eine faire Einhaltung der EPR durch Hersteller und Importeure sorgen.
Chemikalien Compliance… was gibt’s Neues im April?
Chemikalien Compliance… was gibt’s Neues im April?
EU-Zollbehörden überprüfen Einhaltung der REACH
Die Europäische Kommission wird die Einhaltung der REACH und CLP-Verordnung für importierte Waren mit Hilfe der Zollbehörden verstärkt kontrollieren.
Um dies voranzutreiben, wurden Leitlinien für die Durchsetzungsbehörden (REACH und Zoll) sowie rechtliche Klarstellungen für Zollbehörden als REACH-Durchsetzungsbehörden entwickelt.
Die Kommission bewertete die REACH-Anforderungen, die in die Zollverfahren integriert werden können, beginnend mit der Integration der zulassungspflichtigen Stoffe gemäß REACH (Anhang XIV der REACH-Verordnung) in TARIC, der integrierten Datenbank des Zolltarifs der Europäischen Union.
Bei der Einfuhr von Substanzen, die in Annex XIV gelistet sind, muss folgendes angegeben werden:
a) eine gültige Genehmigung (Nachweis der Einhaltung der Vorschriften), oder
b) eine Ausnahmeregelung mit gültiger Begründung
Die zweite Phase der Zusammenarbeit mit dem Zoll, bestehend aus der Integration der Stoffe unter Annex XVII der REACH-Verordnung in die TARIC Datenback, ist auch angelaufen.
H2 Compliance kann sie bei der Wahl und Umsetzung der optimalen Strategie zur Einhaltung der Vorschriften unterstützen. Bitte kontaktieren sie uns.
Das Windsor Framework und die Auswirkungen auf REACH in Nordirland
Am 27. Februar 2023 haben sich der britische Premierminister, Rishi Sunak, und Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, auf das Windsor Framework geeinigt. Das Windsor Framework ersetzt das Northern Ireland Protocol und regelt post-Brexit Fragen in Bezug auf den Europäischen Binnenmarkt.
Primär regelt das Windsor Framework den freien Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland indem die Grenze in der Irischen See für Waren, die im Vereinigten Königreich bleiben, aufgehoben wird. In Zukunft wird es sogenannte grüne und rote „Spuren“ für den Warenverkehr geben. Die grüne Spur ist für Warenverkehr nach Nordirland bestimmt und benötigt keine aufwändigen Zollverfahren. Die rote Spur gilt für Waren, bei denen das „Risiko“ besteht, dass diese in die EU gelangen, demnach gelten für diese Waren die gewöhnlichen Zollprozesse für Drittstaaten.
Die derzeit bekannten Details lassen davon ausgehen, dass alle im Northern Ireland Protocol festgelegten Rechtsvorschriften ersetzt werden. Allerdings bleiben einige EU-Gesetze, wie zum Beispiel die REACH-Verordnung, weiterhin in Nordirland bestehen. Dies wurde von Defra, dem UK-Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten bestätigt.
Die EU REACH gilt also in Nordirland, während die UK REACH weiterhin Großbritannien abdeckt. Für Unternehmen gibt es daher innerhalb der UK keine Änderungen durch die REACH.
Fokus auf… Paraiba und Pernambuca
Fokus auf… Paraiba und Pernambuca
Neue Verpackungspflichten für Hersteller in Brasilien
Im Dezember letzten Jahres haben die beiden brasilianischen Bundesstaaten Praiba und Pernambuco Gesetze zur Etablierung von Leitlinien zur Rückführungslogistik von Verpackungen verabschiedet.
Paraiba
Der staatliche Erlass Nr. 43346 vom 29. Dezember 2022 regelt Implementierung, Struktur und Betrieb des Rückführungslogistiksystems für Verpackungen in Paraiba. Auf Hersteller, Importeure und Händler von Produkten, die Verpackungsmüll produzieren, kommen demnach eine Reihe von Verpflichtungen zu.
So müssen Rückführungslogistiksysteme bei der „Environment Administration Superintendence“ (SUDEMA) registriert werden, Kommunikations- und Umweltbildungspläne erarbeiten sowie progressive und quantitative Ziele setzen. Letztere dürfen nicht unter den Vorgaben des „National Solid Waste Plans“ oder anderer sektorspezifischer Vereinbarungen liegen.
Zudem müssen alle betroffenen Unternehmen der SUDEMA jährlich zum 30. Juni einen Leistungsbericht sowie ein Zertifikat einer unabhängigen Prüfungsorganisation vorlegen.
Pernambuco
Ähnliche Regelungen wurden im Bundesstaat Pernambuco durch den staatlichen Erlass Nr. 54222 vom 23. Dezember 2022 erlassen. Dieser ergänzt die bestehende Gesetzgebung zur Rückführungslogistik von Verpackungen, z.B. die Regelungen zu Plastikflaschen.
Die Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler ähneln denen in Paraiba. Rückführlogistiksysteme müssen innerhalb der nächsten 24 Monate bei der „Companhia Pernambucana de Controle da Poluição Ambiental e de Administração de Recursos Hídricos“ (CPRH) registriert werden. Zudem sollen auch hier ambitionierte Zielsetzungen bei der Bekämpfung von Verpackungsmüll helfen.
Paraiba und Pernambuco sind zwei Bundesstaaten Brasiliens, welche von der Landbell Group im Rahmen des Regulatory Tracking Services abgedeckt sind. Mehr Informationen über dieses Angebot finden Sie hier.