10. Mai 2023

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Chemisches Recycling als Ergänzung zu herkömmlichen Recyclingverfahren

Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen für eine Anerkennung des chemischen Recyclings schaffen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Nutzung von Kunststoffen in der Kreislaufwirtschaft hervor.

Demnach solle es zwar eine Anerkennung geben, allerdings dürfe dies nicht zu Einschnitten bei etablierten Verfahren wie dem werkstofflichen Recycling führen. Zudem sollen als Input für chemische Recyclingverfahren nur Kunststoffabfälle dienen, welche nicht hochwertig werkstofflich recycelbar sind.

Außerdem stellte die Bundesregierung klar, dass der Begriff des chemischen Recyclings nur korrekt ist, wenn das Erzeugnis dieses Prozesses einen ähnlichen Zweck wie das zu recycelnde Produkt verfolgt. Demnach ist ein chemisches „Recycling“, das allein auf die Herstellung von Brennstoff abzielt, nicht vorgesehen.

In Vorbereitung auf das geplante Reallaborgesetz wird es Mitte 2023 eine öffentliche Konsultation geben, bei der auch die Rolle des chemischen Recyclings geprüft werden soll.

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