8. März 2023

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Bundesregierung will die Hersteller an den Entsorgungskosten beteiligen.

Der Deutsche Bundestag hat am 2. März grünes Licht für die von der Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einwegplastikprodukten gegeben. Übergeordnetes Ziel ist es, den Verbrauch bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu verringern und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen.

Der vom Parlament mit Änderungen gebilligte Gesetzentwurf schafft die rechtliche Grundlage zur Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe durch das Umweltbundesamt. Betroffene Hersteller sollen diese Abgabe abhängig von der jeweils erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder der verkauften Menge an Einwegkunststoffprodukten in einen vom Umweltbundesamt verwalteten Einwegkunststofffonds einzahlen. Aus diesem werden dann wiederum die Maßnahmen zur Reinhaltung des öffentlichen Raums finanziert. Nähere Details soll eine Rechtsverordnung regeln.

Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.