13. September 2017

Teilen Sie den Beitrag

Mit sofortiger Wirkung öffnet Landbell dem Systemwirtschaftsprüfer seinen Zugang zu dem DIHK-Portal und legt das Ergebnis der erneuten freiwilligen Mengenprüfung offen

Die permanente Zugangsberechtigung zum DIHK-Portal stellt sicher, dass der System-wirtschaftsprüfer jederzeit und unangekündigt Veränderungen bei der DIHK-Meldung des dualen Systems und somit Mengenabweichungen zur Clearingstellenmeldung feststellen kann.

Nur durch einen kontinuierlichen Zugriff auf die Datenbank ist der dauerhafte Abgleich zwischen Clearingstellenmeldung und DIHK-Meldung gewährleistet“, so Dirk Staubach, Geschäftsführer der Landbell GmbH. „Bei stichtagsbezogenen Prüfungen hingegen könnten die Mengen vor und nach dem Termin angepasst werden. Genau hier vermuten wir eine der Ursachen für die Mengenabweichungen.“ Mit diesem Schritt erfüllt Landbell bereits heute eine wesentliche Forderung des „neuen“ Clearingvertrags rückwirkend ab dem Jahr 2016.

Die vier dualen Systeme BellandVision, Grüner Punkt, Interseroh und Reclay haben eine Offenlegung angekündigt – bei Landbell sind die Mengen schon geprüft! Bei der heutigen Prüfung der DIHK-Plattform wurden die geänderten Kundenmeldungen nachvollzogen. Sowohl bei Leichtverpackungen als auch bei Glas und Papier beträgt die aktuelle Abweichung zwischen der DIHK- und der Clearingmeldung weniger als 0,06 Prozent. Diese Menge wurde vom Wirtschaftsprüfer aufgenommen und fließt mit den weiteren möglichen Veränderungen in die Nachtragsmengen ein und trägt damit zur fairen Finanzierung des Gesamtsystems bei.

Landbell fordert die Wettbewerber auf, konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten, statt permanent den schwarzen Peter hin und her zu schieben. Dadurch wird das Duale System insgesamt diskreditiert und werden die Kunden unnötig verunsichert. Landbell ist bereit, den neuen Clearingvertrag zu unterzeichnen, sobald dieser kartellrechtlich freigestellt und ein Clearing unter allen Systemen gewährleistet ist. Nur in diesem Falle besteht Rechtssicherheit für die Kunden.

Die aktuell kursierenden Qualitätsbestätigungen der vier Systeme spiegeln die Hinweise der Zentralen Stelle wider, die ohnehin die Basis der Prüfhandlungen darstellen. Sie bieten den Kunden keine weitere Rechtssicherheit, werden von uns inhaltlich selbstverständlich mitgetragen“, ergänzt Dirk Staubach.

 

Die Pressemitteilung finden Sie hier als PDF.