10. Dezember 2015

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Landbell News, Ausgabe 3/2015

Am 23. Oktober 2015 wurde das im Juli 2015 beschlossene ElektroG2 (Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten v. 20. Oktober 2015) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das ElektroG2 ist seit dem 24. Oktober 2015 nahezu vollumfänglich in Kraft, § 46 regelt allerdings bestimmte Übergangsfristen. Damit Sie den Überblick über die wesentlichen Eckpunkte und Übergangsfristen des ElektroG2 behalten, haben wir alles auf einen Blick für Sie zusammengefasst:


Übergangsfristen – Ab wann gelten für wen Neuerungen?
Mit Inkrafttreten des ElektroG2 gelten Übergangsfristen, nach deren Verstreichen bestimmte Neuerungen gültig werden.
Art Frist Ab wann Für wen
PV-Module Registrierung bis spätestens… Beginn des 4. Kalendermonats nach Inkrafttreten des ElektroG2 01. Februar 2016 Hersteller/Inverkehrbringer von PV-Modulen
PV-Module Abholkoordination Beginn des 4. Kalendermonats nach Inkrafttreten des ElektroG2 01. Februar 2016 Hersteller/Inverkehrbringer von PV-Modulen
Leuchten aus privaten Haushalten: Registrierung bis spätesten… Beginn des 4. Kalendermonats nach Inkrafttreten des ElektroG2 01. Februar 2016 Hersteller/Inverkehrbringer von Lampen und Leuchten
99Leuchten aus privaten Haushalten: Abholkoordination Beginn des 4. Kalendermonats nach Inkrafttreten des ElektroG2 01. Februar 2016 Hersteller/Inverkehrbringer von Lampen und Leuchten
Neue Sammelgruppen im Rahmen der Abholkoordination Beginn des 4. Kalendermonats nach Inkrafttreten des ElektroG2 01. Februar 2016 Für alle betroffenen Hersteller/Inverkehrbringer von Geräten der Sammelgruppen 3, 4, 5 und 6
Geltungsbereich für Generelles
Bevollmächtigten benennen/Niederlassung eröffnen 6 Monate nach Inkrafttreten des ElektroG2 24. April 2016 Galt bereits vorElektroG2 für registrierte Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland;

Alle bisher noch nie zuvor in Deutschland registrierten Hersteller OHNE Firmensitz in Deutschland müssen sofort bei der Registrierung einen Bevollmächtigten benennen.

Rücknahmepflicht für stationären Handel/Online-Handel – Einrichtung der Sammelstellen 9 Monate nach Inkrafttreten des ElektroG2 24. Juli 2016 Stationärer Handel, Fernabsatz-/Onlinehandel

Neue Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Außerdem möchten wir Sie auf eine weitere Neuerung hinweisen: Zeitgleich mit dem ElektroG2 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auch eine neue Kostenverordnung (ElektroGKostV) erlassen. Dabei werden auch neue Gebührentatbestände aufgenommen, z.B. für die Benennung des Bevollmächtigten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der European Recycling Platform:  http://erp-recycling.org/de-de/

Kontakt:
Landbell AG für Rückhol-Systeme
Rheinstraße 4 L
55116 Mainz
Deutschland
+49 6131 235652 – 800
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