3. August 2017

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Drei Systeme kündigen im Alleingang ihre Clearingverträge

Mainz, 03.08.2017. Landbell ist enttäuscht über den Alleingang der drei dualen Systeme DSD, Interseroh und Belland. Durch deren spontane Kündigung der Clearingverträge wird das duale System als Ganzes gefährdet.

In den vergangenen Wochen hat Landbell verstärkt konstruktiv an der Überarbeitung der Clearingverträge mitgewirkt und dabei versucht, die bestehenden Schlupflöcher zu schließen und die Vorgaben aus dem ab 2019 geltenden Verpackungsgesetz bereits mit einzuarbeiten.

Landbell hat auch dem Beschlussantrag zur Unterzeichnung der finalen Entwürfe der überarbeiteten Verträge zugestimmt. Dieser war allerdings unter den Systemen nicht kompromissfähig. Die Diskussion hierzu war noch offen, so zum Beispiel auch das Thema der Handelslizenzierung. Die Frist für die Kündigung der Clearingverträge wurde einvernehmlich auf den 31.08. verschoben, um allen Systemen Gelegenheit zu geben, einen Kompromiss zu finden. Daher ist die spontane Kündigung der bestehenden Verträge durch die drei genannten Systeme im Alleingang sehr unverständlich und weder konstruktiv noch zielführend.

Landbell hat die Ergänzungsvereinbarung zwischen acht Systemen gezeichnet, in denen sich die Systeme verpflichtet haben, dass die  Mengenmeldung an die Clearingstelle und das DIHK-Register übereinstimmen müssen.

Sowohl der Systemwirtschaftsprüfer als auch ein weiterer externer Wirtschaftsprüfer haben der Landbell testiert, dass die Mengen der Clearingstellenmeldung denen der DIHK-Meldung entsprechen.

Landbell setzt sich seit langem für ein Ende der Abweichungen bei den Mengenmeldungen ein und kann die Differenz für das Jahr 2016 in Höhe von 210.000 t in keiner Weise nachvollziehen. Landbell wird sich daher weiterhin dafür engagieren, dass die Ursache für diese Unregelmäßigkeiten gefunden wird sowie eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich der Clearingverträge für das Gesamtsystem innerhalb der Gemeinsamen Stelle erzielt wird. Ebenso wird Landbell diesbezüglich die von den drei Systemen vorgeschlagenen „neuen Clearingverträge“ auf deren Eignung und Kompromissfähigkeit prüfen.