Gemeinsames Vorgehen bei O-Tonne gefordert
Mainz, 18. April 2011
Verwaltungsgericht Hannover hält einseitiges Vorgehen von Zweckverband Abfallwirtschaft Hannover (AHA) für rechtlich problematisch / Klärung im Hauptsacheverfahren /AHA muss sich vor flächendeckender Einführung mit dualen Rücknahmesystemen abstimmen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat vergangenen Freitag (15. April 2011) deutlich gemacht, dass es das einseitige Vorgehen des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hannover (AHA) zur Ausweitung der sog. O-Tonne bei Miterfassung der „gelben Säcke“ ohne Verständigung mit den Dualen Systemen für rechtlich problematisch hält. Bei der flächendeckenden Einführung der O-Tonne darf AHA keine Alleingänge machen, sondern muss sich mit den Dualen Systemen abstimmen. Auf den AHA könnte jetzt ein Hauptsacheverfahren zukommen, um die Sache zu klären. Das Gericht hatte am Freitag eine Einigung zwischen den Parteien vorgeschlagen, nach der AHA den Modellversuch auf den bestehenden Umfang einfriert. AHA hat dem jedoch nicht zugestimmt.
Eilbedürftigkeit sah das Gericht nicht, daher wurde der entsprechende Antrag der Landbell AG auf einstweilige Anordnung im Eilverfahren zurückgenommen, nachdem der AHA Zugeständnisse in Form von Schaffung von Transparenz und alsbaldige Abstimmung der flächendeckenden Einführung der O-Tonne mit den Dualen Systemen gemacht hatte. In der Sache selbst hat das Gericht keinen Zweifel daran gelassen, dass es das Vorgehen der AHA für rechtlich nicht unbedenklich hält, und zwar insbesondere wegen der von der Tochtergesellschaft der AHA, der arh GmbH, als Entsorger gegenüber den Systemen eingegangenen zivilrechtlichen Verpflichtungen. Diese Fragen können nunmehr in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden und das Gericht hat für diesen Fall eine zügige Entscheidung in Aussicht gestellt. Daneben oder stattdessen ist aber auch ein Vorgehen gegen die arh GmbH auf dem Zivilrechtsweg möglich. Landbell wird über ihr weiteres Vorgehen gegen AHA und arh kurzfristig entscheiden.
Die Landbell AG hatte den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Zweckverband Abfallwirtschaft Hannover gestellt, weil dieser mit den von ihm aufgestellten „O-Tonnen“ (Wertstofftonnen) auch die „gelben Säcke“ bzw. Leichtverpackungen mit einsammelt und anschließend gemeinsam mit den anderen Wertstoffen transportiert und vorsortiert – ohne dies und die Einzelheiten dieser Vorgänge vorher mit den Dualen Systemen abgestimmt oder auch nur transparent gemacht zu haben. Aufgrund der Verpackungsverordnung fallen die „gelben Säcke“ nicht in den Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wie AHA, sondern unterliegen der Zuständigkeit der Dualen Systeme, wie beispielsweise die Landbell AG.
Jan Patrick Schulz, Vorsitzender des Vorstands der Landbell AG, hofft auf eine schnelle Klärung auch im Sinne der Bürger im Verbandsgebiet: „Der Versuch des AHA, mit hohen Kosten für den Gebührenzahler und auf dem Rücken der dualen Rücknahmesysteme einseitig Fakten zu schaffen, darf keinen Erfolg haben.“ So verstoße das Vorgehen des AHA zu deutlich gegen bestehende vertragliche Regelungen und habe die Basis der bisherigen verlässlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den privaten Rücknahmesystemen verlassen. „Die Einführung der Wertstofftonne darf nicht durch Alleingänge konterkariert werden. Es muss vielmehr darum gehen, gemeinsam für eine sinnvolle Wertstofferfassung einzutreten. Dazu ist es wichtig und wünschenswert, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und statt einer gerichtlichen Klärung eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich der gemeinsamen Wertstoffsammlung herbeiführen“, so Schulz weiter.
Über Landbell:
Die Landbell AG ist Umwelt- und Entsorgungsspezialist. Das Mainzer Unternehmen betreibt ein behördlich genehmigtes System zur Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen und bietet langjährig erprobte Branchenlösungen. Ein Pfandsystem für das Recycling von Einweg-Getränkeverpackungen, eine Fullservice-Lösung zur Rücknahme und Entsorgung von Elektroschrott sowie Angebote für Industrieentsorgung, Transportverpackungen und das Gesamtdienstleistungs-paket runden das umfassende Portfolio von Landbell ab. Dabei bietet Landbell die Serviceleistungen national wie international in 23 Ländern Europas an. Als erster Wettbewerber von flächendeckenden Rücknahme-Systemen machte Landbell dem Monopol im Jahr 2003 ein Ende. Landbell organisiert im Auftrag von Industrie, Handel und Handwerk flächendeckend das haushaltsnahe Erfassen und Entsorgen von Verpackungen. Ein Vertrag mit dem Systembetreiber Landbell erfüllt die ab dem 01.01.2009 geltenden Systembeteiligungspflichten auch für gewerbliche Online-Versender.
Pressekontakt: Birgit Wölker Telefon: 069 / 970705-71 Mail:
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